Der Biathlon-Weltverband (IBU) hat am Sonntag in Hochfilzen Sanktionen gegen Russland beschossen. Das IBU-Exekutivkomitee stufte Russland auf eine provisorische Mitgliedschaft herab. Eine Vollmitgliedschaft für das Land, das vom Internationalen Olympischen Komitee wegen des Dopingskandals von Sotschi 2014 von den kommenden Winterspielen ausgeschlossen worden war, ist an Auflagen gebunden.
Voraussetzung für eine vorbehaltlose Wiederaufnahme Russlands, die frühestens am Saisonende 20017/18 möglich wäre, sei laut IBU die Aufhebung der Sperre des russischen olympischen Komitees durch das IOC. Weiters dürften seit 1. Jänner 2017 keine neuen Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vorliegen. Außerdem müsse der russische Biathlon-Verband vorbehaltlos bei der Untersuchung über die in den Berichten der WADA und des IOC geäußerten Verstöße gegen das Anti-Doping-Reglement beteiligen.
Die wichtigeren Konsequenzen des Beschlusses für Russland: Russland darf keine Wahlvorschläge beim IBU-Kongress unterbreiten und darf sich nicht an der Wahl beteiligen. Russland hat aber weiterhin das Startrecht bei allen IBU-Veranstaltungen.