Der Präsident des Österreichischen Judoverbandes (ÖJV), Hans Paul Kutschera, hat sich am Montag im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen "für etwaige Vorfälle und bei möglichen Opfern" entschuldigt. Was Präventionsmaßnahmen betrifft, erhebe man "zum jetzigen Zeitpunkt nicht den Anspruch, bereits alles Mögliche getan zu haben", hieß es - durchaus selbstkritisch - in einer Presseaussendung.
Wenige Stunden zuvor hatten zwei ehemalige Schützlinge von Peter Seisenbacher . Seisenbacher soll sich laut einer rechtskräftigen Anklage der Staatsanwaltschaft Wien wiederholt an den zu diesen Zeitpunkten noch unmündigen Mädchen vergangen haben. Das Nicht-Wahrhaben-Wollen der Anschuldigungen seitens des Judoverbandes erlebten die beiden Betroffenen als "offensiv verharmlosend" und "aggressiv abwertend".
"Wir sind davon überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit aller im Judo tätigen Personen die Judowerte lebt und Respekt ein zentrales Element des Miteinanders in unserer Sportart darstellt", betonte daraufhin Kutschera. Es könne jedoch "nicht ausgeschlossen werden, dass es auch im Judosport in der Vergangenheit Vorfälle von Missbrauch gegeben haben könnte, die uns nicht bekannt sind." Dafür entschuldige er sich "im Namen des Österreichischen Judoverbands".
Zugleich betonte Kuterscha die Verantwortung des ÖJV, "weitere Maßnahmen zu setzen, um solchen Vorkommnissen in Zukunft keinen Raum zu lassen". Dafür benötige es "auch eine Lern- und Entwicklungsphase, um gemeinsam mit Experten die derzeit bestehende Strategie weiter zu verbessern". Der ÖJV-Präsident verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren bereits ein Austausch mit "100%-Sport" - einer Initiative gegen sexuelle Übergriffe im Sport - und Workshops stattgefunden hätten sowie ein entsprechender Themenschwerpunkt in allen Ausbildungszweigen des ÖJV implementiert wurde.
Beginnend mit 2018 wird der ÖJV zusätzlich Vertrauenspersonen installieren, die sämtlichen Vereinen bekannt gemacht werden. Betreuer müssen zukünftig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form einer Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" vorlegen. Diese gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister vermerkt sind.
"Wir sind uns als Fachverband der Verantwortung bewusst und werden diesen eingeschlagenen Weg intensiv fortsetzen und auch alle von Sportministerium, BSO und weiteren öffentlichen Stellen vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen", kündigte Kutschera abschließend an.