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Nach Nationalratswahl: Was Parteien und der Bundespräsident nun machen

30-09-2024, 15:15

Im Anschluss an die Nationalratswahl sind die Parteien und der Bundespräsident gefordert. Es folgen parteiinterne Diskussionen und anschließend Treffen der Parteispitzen in der Hofburg.

Am Mittwoch wird Bundespräsident Alexander Van der Bellen zudem den Rücktritt der Bundesregierung annehmen und diese mit der Weiterführung der Verwaltung beauftragen, bis ein neues Kabinett ernannt ist. Bezüglich des Auftrags zur Regierungsbildung, den der Bundespräsident normalerweise gibt, hat sich Van der Bellen bislang zurückgehalten.

Bundesregierung bleibt nach Nationalratswahl voerst im Amt

Allerdings ist auch die Wahl selbst noch nicht zur Gänze beendet. Das vorläufige Endergebnis, das in der Nacht auf Montag veröffentlicht wurde, weist noch eine Schwankungsbreite von 0,4 Prozentpunkten auf. Schließlich werden am heutigen Montag sowie am Donnerstag noch weitere Wahlkarten ausgezählt. Dann gibt es das vorläufige Endergebnis. Das endgültige (amtliche) Endergebnis stellt die Bundeswahlbehörde dann am 16. Oktober fest. Wie üblich wird die Bundesregierung mit Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) an der Spitze Van der Bellen ihre Demission anbieten. Am Mittwoch wird der Bundespräsident sie entheben und anschließend mit der Weiterführung der Verwaltung betrauen. Sie bleibt dann im Amt, bis eine neue Regierung steht.

Anschließend führt der Bundespräsident Gespräche mit den Spitzenkandidaten und -kandidatinnen aller Parteien. Sie werden in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses in die Hofburg eingeladen - den Anfang wird also FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl machen, als Letzter kommt Grünen-Chef Werner Kogler. Konkrete Termine gibt es noch keine. Laut einer Pressemitteilung soll die erste Runde der Gespräche allerdings voraussichtlich Anfang kommender Woche beendet sein. Zuvor besprechen die Parteien das Wahlergebnis und ihr weiteres Vorgehen intern - am heutigen Montag und am Dienstag finden in allen Parlamentsparteien Gremiensitzungen statt.

Auftrag zur Regierungsbildung nach der Nationalratswahl nicht in Verfassung geregelt

Üblicherweise betraut der Bundespräsident anschließend den Spitzenkandidaten oder die Spitzenkandidatin der stärksten Partei mit der Regierungsbildung. Dieser Auftrag ist - anders als etwa die Ernennung des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten - nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis. Unklar ist, wie Van der Bellen nach dem Wahlsieg der FPÖ vorgehen wird, hat er doch in der Vergangenheit verlauten lassen, Parteichef Kickl in diesem Fall nicht automatisch einen Regierungsbildungsauftrag zu erteilen. Wen er beauftragen wird, hat er auch in seiner Rede am Wahlsonntag offen gelassen, und betont, darauf achten zu wollen, dass die Grundpfeiler der liberalen Demokratie bei der Regierungsbildung respektiert werden.

Anschließend finden Sondierungsgespräche zwischen den Parteien statt. Dabei wird ausgelotet, zwischen welchen Parteien, die miteinander über eine Mehrheit im Nationalrat verfügen, eine Zusammenarbeit möglich ist. Minderheitsregierungen sind zwar grundsätzlich möglich, kamen in Österreich seit Anfang der 1970er-Jahre aber nie vor. Sind die Gespräche erfolgreich, wird ein Regierungsprogramm erstellt. Der neue Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten dann seine Regierungsmitglieder vor. Wenn dieser den Vorschlag annimmt, wird die neue Bundesregierung angelobt. Bisher dauerte es durchschnittlich etwa zwei Monate, bis eine neue Regierung feststand. Unsicher bleibt, ob Van der Bellen Kickl als Bundeskanzler angeloben würde.

Nach Nationalratswahl: Erste Nationalratssitzung am 24. Oktober

Einen konkreten Termin gibt es mit dem 24. Oktober für die konstituierende Sitzung des neuen Nationalrates. Bis dahin bleibt er in seiner aktuellen Besetzung im Amt, Sitzungen hält er nach der Wahl üblicherweise keine ab. In der ersten Nationalratssitzung werden die Abgeordneten angelobt und u.a. die drei Präsidenten oder Präsidentinnen des Nationalrats gewählt. Die Klubbildung im Nationalrat muss spätestens einen Monat nach der konstituierenden Sitzung bekanntgegeben werden.

(APA/Red)

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