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Wahlkarte: Frist für Auslandsösterreicher endet bald

14-09-2024, 14:24

Für Auslandsösterreicher, die an der Nationalratswahl teilnehmen möchten, nähert sich die Abgabefrist für Wahlkarten.

Auslandsösterreicher, die bei der am 29. September ihre Stimme abgeben möchten, dürfen sich dafür nicht mehr allzu lange Zeit lassen. Denn am 20. September endet etwa die Frist, um Wahlkarten bei österreichischen Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abzugeben. Innerhalb Europas hat man immerhin bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag Zeit, diesmal bis zum 23. September.

Auslandsösterreicher müssen sich mit Wahlkarten beeilen

Wenn man die Wahlkarte selbst per Post schicken möchte, muss man dafür Sorge tragen, dass sie spätestens am Tag der Nationalratswahl um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Die Kosten für das Porto trägt der Bund.

Damit man als Österreicherin und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland überhaupt per Briefwahl an der Nationalratswahl teilnehmen kann, muss man rechtzeitig in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein und eine Wahlkarte beantragen. Die Frist für einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz lief bis zum 8. August. Anträge konnten postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.

Wahlkarte per E-Mail, online oder App beantragen

Ist man einmal in der Wählerevidenz erfasst, kann die Wahlkarte für die Nationalratswahl bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Die meisten Gemeinden ermöglichen neben der Antragstellung per E-Mail auch eine Onlinebeantragung auf ihren Webseiten. Zudem kann eine Wahlkarte über die App "Digitales Amt" erfolgen, dafür ist jedoch ein ID Austria-Zugang nötig. Der Versand der Wahlkarten erfolgte ab Anfang September.

Nach Erhalt leiten die Vertretungsbehörden im Ausland die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu spät abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen gewährleistet werden kann.

(APA/Red)

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