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Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nationalratswahl 2024

9-09-2024, 05:00

Fragen über Fragen: Worum geht es bei der Nationalratswahl, darf ich aus meinem Stimmzettel einen Papierflieger machen - und wann ist die Auszählung der Stimmen überhaupt beendet? Hier lesen Sie die Antworten zu den "Frequently Asked Questions" ("FAQs").

Was wählen wir eigentlich bei der Nationalratswahl am 29. September?

183 Abgeordnete, die in den nächsten fünf Jahren im Nationalrat Gesetze erarbeiten, beschließen oder ändern und die Regierung mit Anfragen oder Untersuchungsausschüssen kontrollieren können. Die Parteien, die am Stimmzettel zur Wahl stehen, nominieren die potenziellen Abgeordneten auf den vor der Wahl festgelegten Listen.

Wer darf bei der Nationalratswahl wählen?

Bei der Nationalratswahl darf jeder Staatsbürger wählen, der spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird. Einzige Ausnahme: Ein Richter kann rechtskräftig Verurteilten das Stimmrecht entziehen, wenn sie wegen einer Vorsatztat mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe bzw. mindestens ein Jahr wegen eines gegen den Staat gerichteten Deliktes wie Landesverrat, Wahlbetrug, NS-Wiederbetätigung oder Terror ausgefasst haben. Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe vollstreckt ist. Beim heurigen Urnengang sind laut vorläufigem Stand mehr als 6,35 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Wen kann ich bei der Nationalratswahl wählen?

Österreichweit stehen zumindest neun Parteien auf dem Stimmzettel. Neben den fünf Parlamentsparteien - ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE und NEOS - sind das Die Bierpartei (BIER), die KPÖ, "Keine von denen" (KEINE) und die Liste Madeleine Petrovic (LMP). Lediglich diese Auswahl haben die Kärntner, dort hat keine weitere Liste eine Kandidatur geschafft. Im Burgenland haben die Wähler zudem die Liste GAZA und "Die Gelben" (BGE) zur Auswahl. In den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien können die Wähler neben den neun bundesweit Antretenden ihr Kreuzerl auch bei der Liste GAZA und der MFG machen. In Salzburg hat es nur noch die MFG zusätzlich auf den Stimmzettel geschafft.

Muss ich bei der Nationalratswahl wählen gehen?

Nein. Seit 1992 besteht nirgends mehr Wahlpflicht für die Nationalratswahl.

Wie finde ich mein Wahllokal?

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist unter anderem auch das zuständige Wahllokal angeführt.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche geht es nur am 29. September in "ihrem" Wahllokal am Wohnort. Mit Wahlkarte können Sie die Stimme schon vorher abgeben, per Post, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden - oder am 29. September zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben. Neu ist auch die Möglichkeit eines individuellen "Vorwahltages".

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 25. September (schriftlich) oder bis 27. September (bei persönlicher Übergabe). Verreisen oder leben Sie ins Ausland, sollten Sie sich bald eine Wahlkarte besorgen, damit genug Zeit für den Postweg hin und zurück ist.

Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis, um bei der Nationalratswahl wählen zu können?

Ja, Sie müssen im Wahllokal Ihre Identität belegen können. Dafür brauchen Sie einen Ausweis - und zwar ein amtlicher mit Foto, der Meldezettel reicht nicht. Ohne Identitätsnachweis können Sie nur wählen, wenn die Mehrheit der Wahlbehörden-Mitglieder Sie persönlich kennt - und keiner Einspruch erhebt. Die Amtliche Wahlinformation müssen Sie nicht dabei haben - aber die Wahlkarte, wenn Sie eine angefordert haben.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind (von den Parteien gestellte) "Beisitzer". Sie dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an den Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen die Parteien noch zwei Wahlzeugen in jedes Wahllokal entsenden. Diese können laufend nach außen informieren, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen. Nach der Abgabe der Stimme müssen Sie das Wahllokal sofort verlassen.

Darf ich ein Selfie aus der Wahlzelle posten?

Das ist in Österreich nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten - ein Selfie mit Stimmzettel ist erlaubt.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden. Paragraf 66 NRWO sagt: "Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben" - nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen.

Darf ich mein Kind überhaupt mitnehmen in die Wahlzelle?

Ein kleines Kind sicherlich. Aber es ist in jedem Fall die Entscheidung der Wahlbehörde. Diese muss auf die Aufsichtspflicht Rücksicht nehmen, aber auch darauf, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand helfen?

Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich von einer selbst ausgesuchten Begleitperson helfen lassen. Blinde oder stark sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verlangen. Mogeln sollte man nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Der Wahlleiter könnte es aber verbieten, wenn dadurch die Ruhe gestört wird. Denn der Wahlleiter hat "für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung" zu sorgen. Wenn er nicht erlaubt, den Hund mitzunehmen, sollten Sie sich daran halten. Gegen die Anordnungen des Wahlleiters zu verstoßen, kann mit bis zu 218 Euro Geldstrafe bzw. zwei Wochen Ersatzhaft bestraft werden.

Auf dem Stimmzettel

Darf ich bei der Nationalratswahl den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so abgeben?

Ja, aber nur, wenn er trotzdem ins Kuvert geht (damit das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird) - und wenn er trotzdem gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, wen Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, dafür droht eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft - weil damit das Wahlgeheimnis verletzt wäre. In Paragraf 64 NRWO steht: "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten."

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber damit verzichten Sie auf Ihr Wahlrecht. Ihr Stimmzettel ist dann ungültig. Es sei denn, sie kreuzen eine Partei an und schreiben eine, die nicht antritt, drauf. Dann geben Sie der angekreuzten Partei Ihre Stimme.

Muss ich unbedingt ein Kreuz bei "meiner" Partei machen?

Nein - Sie können Ihre Entscheidung auch anders kundtun: Mit einem Hakerl, einem Strich oder einem anderen Zeichen im Kreis unter der Partei - oder indem Sie die Kreise oder Namen aller anderen Parteien durchstreichen. Sie können die Kreise auch ignorieren - und den Namen oder die Nummer "ihrer" Partei markieren oder draufschreiben. Und wenn Sie können auch "indirekt" über Vorzugsstimmen wählen - ohne dass Sie die Partei extra ankreuzen.

Was kann ich tun, wenn ich die falsche Partei angekreuzt habe?

Wenn Sie den Stimmzettel schon in die Wahlurne geworfen haben nichts mehr. Wenn nicht, können Sie die Wahlbehörde um einen neuen Stimmzettel bitten - müssen dann aber sofort den falsch ausgefüllten zerreißen, damit Sie nicht zweimal wählen können. Die Papierschnipsel müssen Sie selbst einstecken, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Was erreiche ich mit einer Vorzugsstimme?

Sie können damit einer Person, die Sie besonders schätzen, zu einem Mandat verhelfen. Bekommt diese genug Vorzugsstimmen, zieht sie in den Nationalrat ein - auch wenn sie weit hinten auf der Liste gereiht war, weil sie damit die Bewerber vor ihr überholt.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Drei - aber für verschiedene Ebenen: Eine für einen Bewerber auf Bundesebene, eine auf Landesebene und eine im Regionalwahlkreis, in dem Sie leben. Das könnte allerdings auch immer derselbe Bewerber sein, weil es zulässig ist, dass ein Kandidat mehreren Ebenen auf der Liste steht.

Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der angekreuzten Partei angehören. Sonst wird nur die Stimme für die Partei gezählt, nicht aber die Vorzugsstimme.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten für den Regionalwahlkreis stehen am Stimmzettel, die kreuzen Sie einfach an. Die Kandidaten der Bundes- und Landesliste - deren Namen bzw. Nummer auf der Liste Sie eintragen müssen - stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie auch zwei Broschüren mit allen Namen.

Wählen außerhalb

Ich habe schon eine Wahlkarte bekommen. Kann ich sofort wählen?

Ja. Sie können gleich bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte ihre Stimme abgeben. Das ist seit heuer durch eine Wahlrechtsreform in allen möglich. Sie können aber die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte auch nach Erhalt ausfüllen und in den Briefkasten werfen - oder auch bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde abgeben bzw. von jemand anderem hinbringen lassen.

Bis wann habe ich Zeit für die Entscheidung, wenn ich die Wahlkarte per Post zurückschicken will?

In Österreich bis spätestens Samstag, 28. September, kurz vor 9.00 Uhr - wenn der nächste Postkasten nicht weit weg ist. Denn Samstag ab 9.00 Uhr leert die Post ausnahmsweise alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Porto müssen Sie nicht zahlen, das trägt der Bund. Im Ausland müssen Sie so schnell entscheiden, dass die Wahlkarte bis Sonntag - also de facto Freitag - bei der Bezirkswahlbehörde einlangt.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, aber nur mit einer Wahlkarte. Die können Sie entweder als Briefwahl (ausgefüllt und am Kuvert unterschrieben) in jedem Wahllokal oder jeder Bezirkswahlbehörde Österreichs abgeben - oder auch von jemand anderem hinbringen lassen. Wer lieber den Stimmzettel in die Urne wirft, darf die Wahlkarte nicht ausfüllen und muss sie im Wahllokal gegen einen Stimmzettel austauschen. Dann kann er seine Stimme ganz normal in der Wahlzelle abgeben.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, aber nur mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) beantragen - und dort auch ausgefüllt und unterschrieben wieder abgeben. Im EU-Raum und in der Schweiz ist dies bis Montag (23. September) vor der Wahl möglich, außerhalb des EWR nur bis zum neunten Tag vor dem Wahltag (Freitag, 20. September). Auch diese Briefwahl-Stimmen müssen bis 29. September 17.00 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingelangt sein. Das muss man auch bedenken, wenn man die Wahlkarte selbst per Post (kostenfrei) an die Bezirkswahlbehörde in Österreich schickt.

Nach der Wahl

Wo findet bei der Nationalratswahl die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Nationalratswahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabeisein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), Hilfsorgane, Vertrauenspersonen und Wahlzeugen der Parteien - sowie allfällige Wahlbeobachter von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse der Nationalratswahl erfahren?

Um 17.00 Uhr, wenn die letzten Wahllokale geschlossen haben. Viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum schließen zwar schon früher, aber auch deren Ergebnisse dürfen erst nach Wahlschluss veröffentlicht werden. Darauf hat der Verfassungsgerichtshof ebenfalls gepocht: Selbst die Weitergabe an Medien und Meinungsforschungsinstitute vor Wahlschluss ist den Wahlbehörden jetzt streng verboten.

Was ist der Unterschied zwischen "Trend" und "Hochrechnung"?

Für einen "Trend" werden alle bis dahin ausgezählten Sprengel/Gemeinden/Bezirke/Wahlkreise/Länder zusammengezählt. Liegen noch nicht sehr viele Ergebnisse (und anfangs vor allem von kleinen Gemeinden) vor, kann man daraus kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen. In Hochrechnungen wird genau dies versucht - indem mittels komplexer Modelle aus der Entwicklung in ausgewählten kleinen Gemeinden abgeschätzt wird, wie die Wahl österreichweit ausgehen wird.

Wann ist die Auszählung der Stimmen bei der Nationalratswahl abgeschlossen?

Streng genommen erst am Donnerstag, denn da werden die letzten Stimmen ausgezählt, nämlich jene, die mit Wahlkarten bzw. Briefwahl am 29. September in "fremden" Wahlkreisen abgegeben wurden. Dennoch wird das Ergebnis am Montag schon relativ genau sein, schließlich wird am Wahltag selbst das Gros der Stimmen ausgezählt. Neben den in den Wahllokalen abgegeben auch jene, die bis Freitagmittag vor dem Wahlsonntag bei den zuständigen Bezirkswahlbehörden eingetroffen sind und auch jene Wahlkarten, die unmittelbar nach Ausstellung direkt bei der Gemeinde abgegeben wurden ("persönlicher Vorwahltag"). Möglich macht das die Wahlrechtsreform 2023, die mit heuer in Kraft trat.

Was ist die "Vier-Prozent-Hürde" bzw. ein Grundmandat?

Eine wahlwerbende Partei braucht mindestens vier Prozent der Stimmen, um in den Nationalrat einzuziehen - oder ein Direktmandat in einem Wahlkreis. Letzteres ist in der Zweiten Republik bis dato noch keiner Partei gelungen.

Und überhaupt...

Ist es Lokalen am Wahltag verboten, Alkohol auszuschenken?

Dem ist nicht mehr so, früher stand das Ausschenken von Alkohol vor der Wahl aber unter Strafe. 1918 wurde Wirten untersagt, "geistige Getränke" am Wahltag auszuschenken. Ab 1923 wurde gestraft. Auch in der Zweiten Republik gab es ein derartiges Verbot - der Zeitraum dafür wurde sogar noch weiter gefasst: Von 20 Uhr am Tag vor der Wahl bis 20 Uhr am Wahltag. Erst 1969 wurde es gelockert, ehe es 1979 ganz fiel.

(APA/Red)

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