Man habe sich im Datum geirrt, so die NEOS, die nun mit einer Geldstrafe rechnen müssen.
Man habe sich im Datum geirrt, so die NEOS, die nun mit einer Geldstrafe rechnen müssen.
Beweise für den Frühstart lieferte die Partei selbst: Der Vorarlberger Nationalratswahl-Spitzenkandidat Johannes Gasser, der auch bei der Landtagswahl kandidiert, ließ sich mit einem der Plakate ablichten und veröffentlichte das Foto in den sozialen Medien. Gasser sprach gegenüber dem ORF von einem Fehler. Die betroffenen Plakate seien bereits entfernt, zudem habe man die Bezirkshauptmannschaft informiert. Landesgeschäftsführer Simon Muchitsch ging gegenüber der APA davon aus, dass die Plakate sechs Tage zu früh angebracht wurden. Österreichweit dürfe man sechs Wochen vor Wahltermin plakatieren. Die Vorarlberger NEOS-Plakate würden nun ab 2. September wieder aufgestellt.
Laut Angaben des Bregenzer Bezirkshauptmanns Gernot Längle wird der Fall geprüft. Konkret hätten die NEOS außerhalb der Vier-Wochen-Frist für eine Aufstellung einer Werbeanlage eine Baubewilligung einholen müssen, ein Verstoß dagegen kann laut den Strafbestimmungen des Baugesetzes mit einer Strafe von bis zu 28.000 Euro geahndet werden. Wie hoch die Strafe ausfallen wird, lasse sich derzeit seriös noch nicht beantworten. Befinden sich Wahlplakate auf ganzjährigen und damit bereits bewilligten Werbeflächen, sind diese übrigens schon jetzt zulässig.
Neuland für die Bezirkshauptmannschaft werden die Prüfungen nach den Bestimmungen des neuen Parteienförderungsgesetz im Landtagswahlkampf sein. Wahlwerbung ist darin auf drei Wochen vor dem Wahltermin beschränkt, ebenso ist die Zahl der Wahlplakate limitiert. Man werde in enger Abstimmung mit dem Land stichprobenartig kontrollieren und bei Anzeigen tätig werden, kündigte Längle an, der mit einigem Mehraufwand für seine Behörde rechnete.
(APA/Red)