Die Nationalratswahl 2024 ist mittlerweile weniger als sechs Wochen entfernt. Im Vorfeld ein Blick auf vier Fragen.
Nach dieser Wahl wird eine neue Bundesregierung gebildet, die das Land für die kommenden fünf Jahre regieren soll. Den künftigen Bundeskanzler oder die künftige Bundeskanzlerin und die anderen Regierungsmitglieder können wir aber nicht direkt wählen. Dennoch hat das Wahlergebnis einen wichtigen Einfluss darauf.
Bei der Wahl wird der Nationalrat neu gewählt - also die 183 Abgeordneten, die im Parlament die Gesetze beschließen. Die Wählerinnen und Wähler müssen sich am Stimmzettel für eine der politischen Parteien entscheiden. Die Sitze im Nationalrat werden dann anteilsmäßig auf die Parteien verteilt. So sollen möglichst alle Interessen der Bevölkerung im Parlament vertreten sein. Damit nicht allzu viele kleine Gruppierungen im Parlament sitzen und sich diese schwieriger auf eine Mehrheit einigen können, gibt es eine Eintrittshürde (vier Prozent aller Stimmen oder besonders viele Stimmen in einem Wahlkreis, die zu einem Grundmandat führen).
Um neue Gesetze zu beschließen, ist im Nationalrat eine Mehrheit notwendig. Da eine Partei alleine üblicherweise nicht mehr als die Hälfte der Sitze im Nationalrat - also mindestens 92 der 183 - bekommt, schließen sich meist zwei Parteien zusammen. Theoretisch können es aber auch drei oder mehr Parteien sein, die in einer Koalition zusammenarbeiten.
Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Bundespräsidenten zu. Er wird nach der Wahl Gespräche mit den verschiedenen Parteien führen. Je nach Stärkeverhältnis im Nationalrat erteilt der Bundespräsident dann üblicherweise einem oder einer der Parteivorsitzenden den Auftrag zur Regierungsbildung. Meistens ist es der Chef oder die Chefin der Partei mit den meisten Sitzen im Nationalrat. Das muss aber nicht sein, etwa wenn sich beispielsweise die zweit- und die drittstärkste Partei zusammentun und gemeinsam auf eine Mehrheit kommen. Wenn die Regierung steht, wird sie vom Bundespräsidenten ernannt. Die Regierungsmitglieder - also Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerin und Ministerinnen und Minister - müssen selbst nicht gewählte Abgeordnete aus dem Nationalrat sein.
Der Nationalrat muss die Regierung nicht wählen und hat auch sonst wenig Mitspracherecht bei der Regierungsbildung. Dennoch würde der Bundespräsident wohl kaum eine Regierung einsetzen, die keine Mehrheit von den vom Volk gewählten Abgeordneten im Parlament hinter sich hat. Denn um zu regieren, muss die Regierung Gesetze beschließen und das geht eben nur mit einer Mehrheit im Nationalrat. Außerdem kann der Nationalrat die Regierung jederzeit mit einem Misstrauensvotum stürzen. Dafür muss die Mehrheit einem Misstrauensantrag gegen ein Regierungsmitglied oder die gesamte Bundesregierung zustimmen.