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Wie ist es wirklich mit der Todesstrafe in der EMRK?

19-09-2017, 23:27

Im mit der Grünen meinte der Freiheitliche , die Europäischen Menschenrechstkonvention (EMRK) ermögliche es Staaten, "auch in der Europäischen Union, die Todesstrafe umzusetzen". Deshalb müsse die EMRK evaluiert und gegebenenfalls durch eine "Österreichische Menschenrechtskonvention" ersetzt werden - so forderte es Hofer und so steht es im . Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Doch stimmt diese Behauptung überhaupt? Ist es EU-Staaten möglich, die Todesstrafe einzuführen bzw. umzusetzen?

Tatsächlich enthielt die EMRK zunächst kein Verbot des Vol­lzugs einer Todesstrafe. Die Abschaffung erfolgte aber schrittweise. Das 6. Zusatzprotokoll verbot zwar die Todesstrafe, es bestand jedoch eine Ausnahme für Kriegszeiten und Zeiten unmittelbarer Kriegsbedrohung . Diese Gesetzeslücke wurde 2002 geschlossen. Das 13. Zusatzprotokoll der EMRK verbietet seit dem Jahr 2002 die Todesstrafe unter allen Umständen, auch im Rahmen der Kriegsgerichtsbarkeit.

Konkret heißt es in : "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."

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