Im mit der Grünen meinte der Freiheitliche , die Europäischen Menschenrechstkonvention (EMRK) ermögliche es Staaten, "auch in der Europäischen Union, die Todesstrafe umzusetzen". Deshalb müsse die EMRK evaluiert und gegebenenfalls durch eine "Österreichische Menschenrechtskonvention" ersetzt werden - so forderte es Hofer und so steht es im . Foto: APA/GEORG HOCHMUTH
Doch stimmt diese Behauptung überhaupt? Ist es EU-Staaten möglich, die Todesstrafe einzuführen bzw. umzusetzen?
Tatsächlich enthielt die EMRK zunächst kein Verbot des Vollzugs einer Todesstrafe. Die Abschaffung erfolgte aber schrittweise. Das 6. Zusatzprotokoll verbot zwar die Todesstrafe, es bestand jedoch eine Ausnahme für Kriegszeiten und Zeiten unmittelbarer Kriegsbedrohung . Diese Gesetzeslücke wurde 2002 geschlossen. Das 13. Zusatzprotokoll der EMRK verbietet seit dem Jahr 2002 die Todesstrafe unter allen Umständen, auch im Rahmen der Kriegsgerichtsbarkeit.
Konkret heißt es in : "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."