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Bundeslisten für NR-Wahl müssen eingereicht werden

12-08-2024, 14:44

An diesem Montag um Mitternacht läuft die Frist, bekannt als "Einreichschluss", für die Bundeslisten zur Nationalratswahl ab.

Die im Parlament vertretenen Parteien haben ihre Wahlvorschläge für die Bundesliste bereits vorgestellt. Ebenso werden die anderen österreichweit kandidierenden Parteien KPÖ, BIER, Liste Madeleine Petrovic und KEINE ihre Vorschläge im Verlauf des Montags bei der Bundeswahlbehörde einreichen.

Bundeslisten für Mandatsverteilung bei NR-Wahl auf Bundesebene

Offen steht die Einreichung einer Bundesliste vom Gesetz her auch Parteien, die nur in einzelnen Bundesländern antreten. Denn Unterstützungserklärungen sind dafür nicht mehr nötig - haben die Bundeswahlvorschläge doch keine Relevanz für die Kandidatur oder die Stimmzettel. Sie sind nur die "Anmeldung" für die Teilnahme an der Mandatsverteilung auf Bundesebene. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die Partei die Vier-Prozent-Hürde nimmt oder ein Direktmandat schafft.

Die 183 Nationalratsmandate werden auf drei Ebenen vergeben: In den 39 Regionalwahlkreisen, in den neun Bundesländern und die dann noch übrig gebliebenen auf Bundesebene. Die Bewerber für die Regionalwahlkreise und die Länder haben die Parteien bereits in den Landeswahlvorschlägen nominiert, die bis 2. August eingebracht werden mussten.

Kandidaten bei NR-Wahl oft auch auf weiteren Listen

Viele Bewerber, die auf den Bundeslisten stehen, finden sich auch schon auf den Wahlkreis- und Landeslisten. Solche "vertikale" Mehrfachkandidaturen sind zulässig - und dienen vor allem auch der "Absicherung" für Bewerber, auf die eine Partei im Nationalrat nicht verzichten möchte. Schafft z.B. eine Partei in einem Regionalwahlkreis kein Mandat, kommt der dortige Kandidat bei guter Reihung auf der Bundesliste trotzdem zu einem. Verboten ist es aber, dass ein Bewerber in mehreren Bundesländern gleichzeitig antritt.

Wie viele Kandidaten einer Partei über die Bundesliste in den Nationalrat einziehen, lässt sich nur grob abschätzen. Denn das hängt nicht nur von der Stärke der Partei insgesamt ab, sondern auch vom Erfolg in den einzelnen Wahlkreisen und in den Ländern. Große Bedeutung hat natürlich Platz 1 auf der Bundesliste, denn den hat der Spitzenkandidat. Deshalb steht bei der ÖVP Karl Nehammer auf Platz 1, bei der SPÖ Andreas Babler, bei der FPÖ Herbert Kickl, bei NEOS Beate Meinl-Reisinger und bei den Grünen Werner Kogler.

Bundeswahlbehörde prüft Bundeslisten für NR-Wahl

Beim letzten Urnengang 2019 kamen acht der insgesamt 71 ÖVP-Mandate über die Bundesliste, bei der SPÖ fünf von 40 und bei der FPÖ fünf von 31. Von den 26 grünen Mandaten zogen vier über die Bundesliste in den Nationalrat ein, bei den NEOS fünf von 15. Alle bis Montag Mitternacht eingelangten Kandidatenlisten werden von der Bundeswahlbehörde überprüft - und in einer Sitzung diese Woche abgeschlossen. Danach werden die Wahlvorschläge am Freitag (16. August) veröffentlicht, anschließend kann der Druck der Stimmzettel beginnen.

(APA/Red)

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