Kickl wird vorgeworfen, Nebeneinkünfte nicht gemeldet und damit gegen die Transparenzregeln verstoßen zu haben. Der FPÖ-Chef bestreitet dies.
Kickl wird vorgeworfen, Nebeneinkünfte nicht gemeldet und damit gegen die Transparenzregeln verstoßen zu haben. Der FPÖ-Chef bestreitet dies.
Es müsse nun geprüft werden, ob gegen das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verstoßen wurde, sagte David Stögmüller, Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses und Abgeordneter der Grünen, vor Beginn der Sitzung vor Journalisten. Geplant war, im Ausschuss zunächst ein sogenanntes Nachfrageverfahren, also eine Art schriftlichen Fragenkatalog an Kickl, zu beschließen. Es ist das erste Mal, dass ein derartiges Nachfrageverfahren seit Einführung 2021 eingeleitet wird, betonte Stögmüller.
Der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer, der die Vorwürfe gegen Kickl eingebracht hatte, warf Kickl einmal mehr vor, seine Nebeneinkünfte und Geschäftstätigkeiten nach dem Transparenzgesetz unvollständig bzw. unrichtig gemeldet zu haben. An einen Mandatsverlust Kickls als letzter Konsequenz des Verfahren glaubt Krainer aber nicht.
Auch der NEOS-Abgeordnete und Vize-Obmann Yannick Shetty sah durchaus Aufklärungsbedarf in der Frage, nachdem Kickl im U-Ausschuss wenig auskunftsfreudig gewesen sei, warnte aber davor das Verfahren "als Wahlkampfbühne zu nutzen".
Die FPÖ streitet jedes Fehlverhalten ab und ortet eine unerlaubte Weitergabe von Steuerakten als Anlass für die Vorwürfe. Diesen Vorwurf wies Krainer zurück, die Unterlagen würden alle aus dem U-Ausschuss stammen. Es liege an Kickl, die Fragen möglichst rasch zu beantworten und das Thema damit vor dem Intensivwahlkampf aus der Welt zu schaffen, meinte er.
Der Nationalrat ist eigentlich in Sommerpause, in der letzten Sitzung Anfang Juli wurde aber mehrheitlich beschlossen, den Unvereinbarkeitsausschuss in der tagungsfreien Zeit fortzusetzen. Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über Meldungen von Abgeordneten gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz. Abgeordnete müssen sämtliche Nebentätigkeiten und leitende ehrenamtliche Tätigkeiten bekanntgeben, zudem wird die Bandbreite ihre Nebeneinkünfte veröffentlicht. Klubobleute dürfen neben ihrer Funktion keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben.
(APA/Red)