Die Zuerkennung von noch ausstehenden Förderungen sowie die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen hat das Finanzministerium übernommen, teilte das Ministerium in einer Aussendung mit.
Die Zuerkennung von noch ausstehenden Förderungen sowie die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen hat das Finanzministerium übernommen, teilte das Ministerium in einer Aussendung mit.
Auszahlungen der Schadlosverpflichtung aus Überbrückungsgarantien des Austrian Wirtschaftsservice (AWS) und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) sowie Garantien der COFAG werden vom Bund übernommen. Regressforderungen werden von der AWS abgewickelt.
"Wir schließen das Kapitel COFAG. Die sorgfältige Bearbeitung der offenen Anträge ist dadurch gewährleistet", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). "Unser Ziel bleibt es, die öffentlichen Mittel zu schützen und sicherzustellen, dass diese korrekt eingesetzt werden. Die COFAG hat ihren Zweck, während der Pandemie rasch und unbürokratisch Förderungen zu gewähren, erfüllt - nun sorgen wir für einen transparenten und geordneten Abschluss".
Bis Ende Mai wurden von der COFAG mehr als 15 Mrd. Euro an Förderungen ausbezahlt und 99 Prozent der mehr als 1,3 Mio. Anträge bearbeitet.
(APA/Red)