Ab Dienstag, 30. Juli beginnt die Intensivphase der Vorbereitung auf die Nationalratswahl 2024.
Die Wahlbehörden konstituieren sich, außerdem beginnt die Korrektur der Wählerverzeichnisse. Diese werden in den Gemeindeämtern zur Einsicht aufgelegt, bis 8. August kann Einspruch erhoben werden. Spätestens am Freitag müssen die Kandidaturen bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind alle (spätestens am Wahltag 16 Jahre alten) Österreicher in der Gemeinde bzw. dem Wiener Bezirk, in dem sie am 9. Juli (das war der Stichtag) ihren Hauptwohnsitz hatten. Tatsächlich wählen darf man dort am 29. September aber nur, wenn man im betreffenden Wählerverzeichnis steht.
Diese Verzeichnisse muss jede Gemeinde vor jeder Wahl erstellen. Mittlerweile werden sie digital aus dem neuen "Zentralen Wählerregister" befüllt. Damit ist der Korrekturbedarf kleiner geworden. In Einzelfällen kann eine Korrektur dennoch nötig sein - etwa wenn sich ein Wahlberechtigter genau am Stichtag an einem Wohnsitz abgemeldet, sich aber erst (was zulässig ist) zwei Tage später an einem anderen Ort angemeldet hat.
Wählerverzeichnis-Einsicht vor NR-Wahl
Liegt eine falsche Eintragung vor, kann bei der betreffenden Gemeinde bis 8. August ein "Berichtigungsantrag" gestellt werden. Damit Wahlberechtigte prüfen können, ob sie richtig erfasst sind, müssen die Wählerverzeichnisse auf den Gemeinden bzw. Magistratischen Bezirksämtern zur Einsicht aufgelegt werden.
Der Einsichtszeitraum für die Nationalratswahl startet bei den kleineren Gemeinden schon am heutigen Dienstag, in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dann am 2. August. In beiden Fällen kann man bis 8. August Einsicht nehmen. Den Status der Eintragung in das Wählerverzeichnis kann man persönlich in der jeweiligen Amtsstelle der Gemeinde einsehen. Zusätzlich gibt es heuer erstmals - wie schon bei der - die Möglichkeit, die eigenen Daten im Wählerverzeichnis auch online abzufragen. Voraussetzung ist dazu die elektronische Signatur ("ID Austria").
"Hauskundmachung" in Wohnhäusern
Größere Gemeinden und Städte (ab 10.000 Einwohnern) müssen ab Donnerstag in den Wohnhäusern die "Hauskundmachung" mit der Zahl der Wahlberechtigten aufhängen (kleineren Gemeinden steht frei, dies ebenfalls zu tun). Ersichtlich ist auf diesem Informationsblatt u.a. auch die Amtsstelle samt Öffnungszeiten. Versehen ist die Kundmachung auch mit einem QR-Code, über den man direkt auf die elektronische Selbstauskunft Zugriff hat (mittels "ID Austria").
Über Einsprüche entscheiden müssen alle Gemeinden bis 14. August. Ist ein Wahlberechtigter mit dieser Entscheidung nicht zufrieden, kann er sich via Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden (schriftlich bei der Gemeinde bis 16. August einzubringen). Das Gericht muss bis spätestens 20. August entscheiden. Danach können die Gemeinden die Wählerverzeichnisse aktualisieren - und am 23. August werden sie "abgeschlossen". Dann steht endgültig fest, wie viele Österreicher heuer wahlberechtigt sind.