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NR-Wahl: Auch Antreten in einzelnen Bundesländern möglich

10-07-2024, 05:00

Bei der Nationalratswahl ist es möglich, dass eine Partei ausschließlich in einem oder mehreren Bundesländern kandidiert, im Gegensatz zur EU-Wahl. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dadurch ein Mandat zu erlangen, äußerst gering. Daher streben Parteien in der Regel eine österreichweite Kandidatur an.

Bei den bisherigen 23 Nationalratswahlen der Zweiten Republik ist es in fast zwei Drittel der Fälle, in denen Parteien es auf den Wahlzettel schafften, gelungen: Bislang konnten mehr als 80 Parteien bzw. Listen kandidieren. Einige traten mehrfach an (SPÖ, ÖVP und KPÖ bei jeder der 23 Wahlen) - seit 1945 gab es insgesamt 210 Kandidaturen. 133 davon waren österreichweit, während etwas mehr als ein Drittel nur in einem oder mehreren Bundesländern antrat.

NR-Wahl: 100 Unterschriften reichen für Antreten im Burgenland und Vorarlberg

Auf den Stimmzettel kommt heuer, wer bis spätestens 2. August 17.00 Uhr zumindest einen Landeswahlvorschlag einreicht. Für das österreichweite Antreten müssen bis dahin neun Wahlvorschläge ausreichend unterstützt sein: In Burgenland und Vorarlberg mit 100 Unterschriften, in Kärnten, Salzburg und Tirol mit 200, in Oberösterreich und der Steiermark mit 400 und in den beiden wählerstärksten Ländern Niederösterreich und Wien mit 500 Unterschriften Wahlberechtigter. Unterschreiben können alle Österreicher, die am 9. Juli - das ist der Stichtag - in der Wählerevidenz eingetragen waren. Einfach ist die Kandidatur für Parteien, die drei Abgeordnete unterschreiben lassen können. Anders als ein Wahlberechtigter kann ein Abgeordneter beliebig viele Wahlvorschläge unterschreiben.

Personen können bei NR-Wahl nur in einem Bundesland antreten

Für den Nationalrat kandidieren können nicht nur nach Parteiengesetz registrierte Parteien, sondern auch sonstige "wahlwerbende Gruppen". Theoretisch kann auch eine Einzelperson den Versuch wagen. Diese könnte aber nur in einem Bundesland antreten. Denn eine "horizontale" Kandidatur in mehreren Bundesländern oder Wahlkreisen ist verboten. Nur "vertikal" - also in einem Wahlkreis, einem Bundesland und im Bund - ist die Mehrfachkandidatur zulässig.

Für die Bundeslisten sind keine Unterschriften erforderlich. Parteien, die an der Verteilung der Restmandate im Bund teilnehmen wollen, müssen sie bis 12. August einbringen. Am 16. August schließt die Bundeswahlbehörde die Bundeswahlvorschläge ab und verlautbart sie. Verteilt werden die Mandate unter den Parteien, die zumindest vier Prozent der gültigen Stimmen geholt haben - oder ein Direktmandat in einem Regionalwahlkreis. Das könnte theoretisch auch einem Kandidaten gelingen, der nur in einem Bundesland antritt. Praktisch schaffen aber nur die stärksten Parteien Direktmandate.

(APA/Red)

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