Die Verordnung der Bundesregierung, die die anordnet, erhielt am Donnerstag die einstimmige Zustimmung im Hauptausschuss. Eine Auflösung des Nationalrats vorab war nicht erforderlich, da die fünfjährige Legislaturperiode vollständig genutzt wird.
Die Verordnung der Bundesregierung, die die anordnet, erhielt am Donnerstag die einstimmige Zustimmung im Hauptausschuss. Eine Auflösung des Nationalrats vorab war nicht erforderlich, da die fünfjährige Legislaturperiode vollständig genutzt wird.
Ebenfalls fixiert wurde damit der Stichtag am 9. Juli. Nach diesem orientieren sich diverse Fristen, wie die Bestellung der Sprengelwahlleiter, die Konstituierung der Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht und die Einbringung von Wahlvorschlägen. Ab dem Stichtag können zudem Listen, die bisher nicht im Nationalrat vertreten sind, damit beginnen, die für einen Antritt bei der Wahl nötigen Unterstützungserklärungen zu sammeln.
Die Kandidaten für die Nationalratswahl müssen bis zum Stichtag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählen darf, wer bis zum 9. Juli 16 Jahre alt ist und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Bei der Nationalratswahl werden 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt sein, erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) laut Parlamentskorrespondenz im Hauptausschuss.
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats findet voraussichtlich am 24. Oktober 2024 statt. Die derzeitigen Abgeordneten sind noch solange im Amt. Reguläre Nationalratssitzung gibt es bis dahin noch kommende Woche sowie am 18. September kurz vor der Wahl. Möglich sind aber auch Sondersitzungen während der Sommerpause. Dazu muss ein Verlangen von einem Drittel der Abgeordneten (bzw. der Regierung oder dem Bundesrat) unterstützt werden.
(APA/Red)