Noch im Juli soll sie vom Nationalrat beschlossen werden.
Noch im Juli soll sie vom Nationalrat beschlossen werden.
Konkret sollen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekräfte Kompetenzen wie andere gehobene Gesundheitsberufe erhalten. Schon im Zuge der Pflegepakete der vergangenen Jahre wurden diese "deutlich erweitert", seither darf diplomiertes Pflegepersonal etwa Medizinprodukte erstverordnen und bei der Pflegegeldeinstufung eine Erstbegutachtung vornehmen, hieß es in einer Aussendung des Ressorts. Künftig soll diplomiertes Pflegepersonal nun außerdem bestimmte rezeptfreie Arzneimittel weiterverordnen dürfen, was Betroffene in einigen Fällen einen Arztbesuch ersparen soll. Außerdem soll die Pflegefachassistenz künftig nichtmedikamentöse Infusionen verabreichen und bei der chirurgischen Wundversorgung assistieren können.
Diplomierte Pflegekräften sollen sich zudem künftig an den Fachhochschulen im Rahmen von Spezialisierungen (Mindestumfang 60 ECTS, das entspricht einem Jahr Vollzeitstudium) gezielt weiterbilden können, etwa in Bereichen wie Anästhesie oder Onkologie. Per Verordnung soll der Gesundheitsminister künftig auch zusätzliche Spezialisierungen in Bereichen wie Community oder School Nursing erlassen können. Die Erweiterung der Kompetenzen soll den Beruf attraktiver machen.
Man habe die Arbeitsbedingungen in der Pflege in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt attraktiver gemacht, so Minister Johannes Rauch mit Verweis auf Maßnahmen wie höhere Gehälter, eine sechste Urlaubswoche ab 42, bessere Anrechnung von Nachtdiensten und mehr Kompetenzen. "Mit der neuen Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes setzen wir diesen Weg fort." Besonders wichtig sei ihm die Möglichkeit zur Höherqualifizierung, damit sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend weiterentwickeln können.
(APA/Red)