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Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter könnte kommen

14-06-2024, 11:32

Der Weg vom Politiker zum Verfassungsrichter könnte in Zukunft fix einiges an Zeit kosten. Denn die Regierung will laut "Kurier" (online) eine "Cooling-Off-Phase" einführen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bestätigte das Vorhaben gegenüber dem Ö1-Morgenjournal am Freitag. Politiker sollen drei Jahre warten müssen, bis sie zum VfGH wechseln können. Eine derartige Wartefrist gibt es bislang nur für den Präsidenten und seinen Vize. Die Gesetzesänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Mehr Vertrauen in VfGH

"Es geht darum, das Vertrauen in den VfGH zu stärken. Es heißt nicht, dass jemand, der in der Politik ist, nicht genauso ein Experte oder ein guter Jurist sein kann, aber ich glaube, im Sinne des Vertrauens in dieses Höchstgericht macht es Sinn, hier eine Cooling-Off-Phase einzuführen", sagte die Ministerin gegenüber Ö1.

Derzeit gibt es diese Phase, aber nur für die VfGH-Spitze: Wer der Bundes- oder Landesregierung oder einem allgemeinen Vertretungskörper wie dem Nationalrat angehört, muss fünf Jahre warten, bevor er VfGH-Präsident werden kann. Die weiteren zwölf Verfassungsrichter und sechs Ersatzmitglieder können hingegen direkt aus der Politik zum VfGH wechseln. Diese weiteren Mitglieder schlagen teils der Nationalrat und der Bundesrat vor.

Das sorgte etwa im Fall von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter für Kritik (ÖVP). Er musste sich als Verfassungsrichter mehrmals für befangen erklären, da er Gesetze, die der VfGH prüfte, zuvor selbst mitbearbeitet hatte.

Cooling-Off-Phase nichts Neues

Eine Abkühlphase plante die Regierung schon länger. Im 2021 präsentierten "Transparenzpaket" waren Cooling-Off-Phasen für normale Verfassungsrichter vorgesehen. Auch VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hatte mehrmals für eine Änderung des Bestellverfahrens plädiert.

Die entsprechende Änderung wurde am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, kommende Woche wird der Verfassungsausschuss darüber beraten. Da es sich um eine Änderung des Bundesverfassungs-Gesetzes handelt, braucht Schwarz-Grün für einen Beschluss im Juli eine Zwei-Drittel-Mehrheit und demnach entweder die Stimmen der SPÖ oder der FPÖ.

Darüber hinaus sieht der Initiativantrag Änderungen zur Digitalisierung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Auch soll die Bestellung von verfassungsrechtlichen Mitarbeiter am VfGH im Falle einer Karenz verlängert werden, und zwar im Ausmaß der Dauer der Karenz.

(APA/Red)

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