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Parteifinanzen: Strafen für ÖVP, SPÖ, Grüne

18-04-2024, 21:05

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Strafen gegen ÖVP, SPÖ sowie Grüne verhängt.

Die ÖVP muss wegen nicht oder zu spät gemeldeter Parteispenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 35.400 Euro zahlen. Die SPÖ erhält für unzulässige Parteispenden und zu spät gemeldete Zuwendungen Strafen von 53.100 Euro aufgebrummt. Und auch die Grünen bekommen ihre erste Strafe für eine unzulässige Parteispende. Sie müssen 13.600 Euro an Geldbußen zahlen.

UPTS verhängte Strafen gegen ÖVP, SPÖ, Grüne

Die höchste Strafe in Höhe von 37.500 Euro ergeht an die SPÖ wegen einer unzulässigen Parteispende an die Grazer SPÖ vom Grazer Gemeinderatsklub über das von diesem finanzierte Magazin "4U" im Jahr 2021. Wie der Rechnungshof analysiert hatte, hatten sich die Inhalte der Zeitung vor Grazer Gemeinderatswahl am 26. September 2021 auffällig zu Inhalten, die der Partei und nicht dem Klub zuzurechnen waren, verschoben. Weitere Strafen in Höhe von 7.600 Euro bzw. 8.000 Euro muss die SPÖ wegen zu spät an den Rechnungshof gemeldeter Spende bezahlen.

Die ÖVP hat laut dem Spruch des UPTS gegen das Parteiengesetz verstoßen, weil sie Einnahmen und Ausgaben der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen hat. Für den Parteien-Senat bestehen wie für den Rechnungshof keine Zweifel, dass die Landjugend ein Zweigvereine des Tiroler Bauernbunds und damit der ÖVP ist. Damit müssen Einnahmen und Ausgaben gemäß Parteiengesetz dem Rechnungshof gemeldet werden. Zur Strafe wurde eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verhängt.

Weitere kleinere Strafen für die ÖVP betreffen nicht oder zu spät gemeldeten Spenden - darunter in Form von Inseratenschaltungen im Gegenwert von rund 5.000 Euro durch ein lokales Personenkomitee. Strafen zahlen müssen auch die ÖVP Steiermark und der ÖAAB für insgesamt drei verspätet dem Rechnungshof gemeldete Spenden in Höhe zwischen 3.000 bzw. 3.200 Euro.

Keine Strafe gibt es für die vom Rechnungshof als unzulässige Spende eingestufte Überlassung einer Remise in Amstetten durch die ÖBB Infrastruktur für eine Wahlkampf-Veranstaltung der ÖVP im Jahr 2020 und im Zusammenhang mit Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH an die Partei. Die Entscheidung über mögliche unrichtige und unvollständige Angaben im Rechenschaftsbericht zum "Österreichischen Seniorenbund" wurden vertagt.

"Abweichende Rechtsauffassung"

ÖVP-Generalsekretärs Christian Stocker erklärte dazu schriftlich, dass man bei den vom UPTS beanstandeten Sachverhalten die "abweichende Rechtsauffassung" zur Kenntnis nehme. Man werde aber die Rechtsfrage zur weiteren Klärung dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen. Erfreut sei man, dass der UPTS der ÖVP in mehreren Punkten Recht gegeben habe.

Auch die Grünen bekommen erstmals eine Strafe für eine unzulässige Parteispende. Konkret geht es um Mittel des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der Grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt - allerdings ohne Zinsen. Den Zinsvorteil wertet der UPTS als unzulässige Spende des Klubs an die Partei in Höhe von 2.720 Euro, weshalb eine Geldbuße in derselben Höhe zu entrichten ist. Auch für zu spät gemeldete Spenden müssen die Grünen Geldbußen in Höhe von 3.402 bzw. 7.500 Euro bezahlen.

(APA/Red)

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