Zuletzt hatte sich auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) offen für neue Möglichkeiten gezeigt, ein Bundestrojaner komme aber weiter nicht infrage.
Zuletzt hatte sich auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) offen für neue Möglichkeiten gezeigt, ein Bundestrojaner komme aber weiter nicht infrage.
In der Strafprozessordnung ist bereits jetzt die "Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung" geregelt. Die dort vorkommenden Begriffe sollten den im Telekommunikationsgesetz verwendeten Begriffen angepasst werden, lautet die Forderung aus dem Innenministerium. Dabei geht es nicht um die Überwachung von Gesprächsinhalten in Messengerdiensten wie WhatsApp und Signal. Abgefragt werden soll in einem ersten Schritt nur, wer etwa mit wem kommuniziert hat.
Erneut aufgekommen war die Forderung nach erweiterten Überwachungsmöglichkeiten für Messenger-Dienste im Zuge der Spionageaffäre rund um den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott. Am Samstag zeigte sich dann auch Zadić zumindest gesprächsbereit. Die vom Verfassungsgerichtshof eingezogene rote Linie eines "Bundestrojaners" dürfe dabei allerdings nicht überschritten werden. Ein Aufspielen von Schadsoftware und das Offenlassen von Sicherheitslücken auf Geräten könne es also nicht geben.
Eine Sprecherin der Justizministerin betonte auch am Montag auf APA-Anfrage, dass die bisher bekannte Position der Justizministerin und der Grünen in Bezug auf einen Bundestrojaner unverändert gelte. Derzeit sei auch keine technische Lösung bekannt, die eine verfassungskonforme Überwachung von Messenger-Diensten ermögliche. Sie hatte in dieser Frage bereits zuvor den Ball ans Innenministerium gespielt.
(APA/Red)