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Zivildienst: Novelle hat Papamonat im Gepäck

15-04-2024, 08:35

Den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst gibt es hierzulande seit 50 Jahren. Eine Gesetzesnovelle ist geplant, Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) schickte am Montag einen Entwurf in Begutachtung.

Laut diesem soll (analog zum Grundwehrdienst) eine Teilbarkeit für Härtefälle kommen und ein Papamonat ermöglicht werden. "Systemumgehern", die mit ihrem psychischen Zustand argumentieren, soll eine fachärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden können.

Teilbarkeit und Papamonat

Die Teilbarkeit soll auf Antrag des Zivildieners dann möglich werden, wenn "besonders berücksichtigenswerte wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen", etwa Härtefälle bei Unternehmern oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie. Bei Geburt eines Kindes wird die Möglichkeit eines Papamonats geschaffen. Zudem wird die Absolvierung von "Berufsmodulen" zukünftig für mehr Zivildiener möglich, weil die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfällt. Vor allem für Rettungsorganisationen soll das Erleichterungen bringen.

Untersuchung durch Sachverständigen

Pro Jahr gehe es um etwa 220 Zivildienstpflichtige, die ihren Dienst nicht antreten bzw. ableisten und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung zu ihrem psychischen Gesundheitszustand untermauern. Auskunftsersuchen an die Krankenkasse hätten aber gezeigt, dass diese sehr wohl einer anderen Beschäftigung nachgingen oder selbstständig arbeiteten. Nun soll die Zivildienstbehörde in solchen Fällen eine Untersuchung durch einen Sachverständigen vorschreiben können.

(APA/Red)

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