In Kraft treten soll die Verpflichtung mit dem Schuljahr 2024/25.
In Kraft treten soll die Verpflichtung mit dem Schuljahr 2024/25.
Unter anderem soll es Musterkonzepte geben, die die Schulen dann an ihren individuellen Standort anpassen müssen. "Der Aufwand für die Schulen soll so gering wie möglich gehalten werden", so Polaschek. So müssen Schulen etwa für sich klären, ob es auf ihrem Gelände schlecht ausgeleuchtete Gänge oder nicht einsehbare Ecken gibt. Außerdem müssen klare Entscheidungsketten bei Verdachtsfällen geschaffen und konkrete Ansprechpersonen genannt werden.
Schülerinnen und Schüler sollen durch die Kinderschutzkonzepte besser vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen geschützt werden. Konkret geplant sind ein Verhaltenskodex, eine Risikoanalyse, Kinderschutzteams an jedem Standort und die Festlegung, wie bei möglichen Gefährdungen vorgegangen wird. Interessensvertretungen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften haben zuletzt allerdings davor gewarnt, dass ein effektiver Kinderschutz nur mit zusätzlichen Ressourcen für die Schulen möglich sei.
(APA/Red)