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E-Card: Foto-Hinterlegung soll ab April auch auf Gemeinden möglich sein

31-01-2024, 16:43

E-Cards, die kein Foto aufweisen, sind seit dem 15. Jänner gesperrt.

Das Hinterlegen der vorgeschrieben Fotos für die E-Cards soll ab 1. April auch auf den Gemeinden möglich sein. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll das Problem der per 15. Jänner abgelaufenen E-Cards ohne Foto entschärft werden. Einen entsprechenden Initiativantrag haben die Grünen am Mittwoch im Nationalrat eingebracht.

Besonders betroffen von dem Problem abgelaufener E-Cards seien Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, da ihr Foto auf keiner Behörde hinterlegt ist, erklärte die grüne Pflegesprecherin Bedrana Ribo in einer Aussendung. Denn die Registrierungsstellen der Fremdenpolizei seien rar gesät und nur unter großem organisatorischem Aufwand erreichbar waren, etwa 24-Stunden-Betreuungskräfte.

E-Cards ohne Foto gesperrt

E-Cards ohne Foto sind seit dem 15. Jänner gesperrt. Betroffen sind rund 84.000 Versicherte. Sie können zwar weiter medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen sich aber innerhalb von 150 Tagen nach dem Arztbesuch an eine Foto-Registrierstelle werden. Nach der Übergangsfrist ist für Arztbesuche ein elektronischer E-Card-Ersatzbeleg notwendig, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss. E-Rezepte können mit einer gesperrten E-Card nicht eingelöst werden.

(APA/Red)

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