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Alterssicherungskommission hat seit über zwei Jahren keinen Chef

8-01-2024, 11:23

Die Alterssicherungskommission steht seit mehr als zwei Jahren ohne Chef da.

Dass sich die Koalition seit mehr als einem Jahr nicht auf die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts einigen kann, war 2023 immer wieder Thema. Doch es geht auch noch länger. In der Alterssicherungskommission, die unter anderem die Gutachten zur Entwicklung des Pensionssystems erstellt, gibt es nunmehr seit über zwei Jahren keinen neuen Vorsitzenden. In einer Anfragebeantwortung schreibt Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), die Verhandlungen seien "nach wie vor im Gange".

Alterssicherungskommission ohne Vorsitzendem

Ausgelöst worden war die Personalsuche dadurch, dass der ehemalige Sektionschef Walter Pöltner den Vorsitz mit Ende 2021 zurückgelegt hatte. Der Kurzzeit-Sozialminister sah das Thema Pensionen von der Politik zu wenig ernst genommen.

Doch selbst solch eine Personalie ohne große Entscheidungsbefugnis kann sich offenkundig schwierig gestalten. Wie Rauch in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS schreibt, habe er im Einvernehmen mit Kanzler und Finanzminister einen Experten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder des Arbeits- und Sozialrechts mit der Vorsitzführung zu bestellen: "Die Verhandlungen zur Bestellung eines neuen Vorsitzenden/einer neuen Vorsitzenden sind nach wie vor im Gange."

Korosec stellvertretende Vorsitzende

Besonders aufgeregt ob der Vakanz ist man im Sozialministerium offenkundig nicht. Pöltners Rücktritt habe auf die Erfüllung der Aufgabe der Kommission "keinen Einfluss", heißt es in der Anfragebeantwortung. Die Büros führten weiterhin die Geschäfte, die Kommission sei voll handlungsfähig, Sitzungen würden von der stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Das ist Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec.

Der Alterssicherungskommission ist sogar ein eigenes Gesetz gewidmet. Mitglieder sind Vertreter der Sozialpartner sowie von Senioren- und Jugendorganisationen und mehreren Ministerien. Ihre Aufgabe ist vor allem, via Gutachten die künftige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems darzustellen. Ende November war das letzte mittelfristige Gutachten erschienen. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Konstituiert hat sich die Kommission zuletzt im November 2019. Das heißt, die Periode neigt sich bereits ihrem Ende zu.

(APA/Red)

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