Der Sager von Gottfried Waldhäusl (FPÖ) in einer TV-Sendung in Richtung einer Schulklasse wird kein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.
Die Staatsanwaltschaft Wien habe nach dem Sager von Niederösterreichs Zweitem Landtagspräsidenten Gottfried Waldhäusl (FPÖ) aus einer TV-Sendung von Ende Jänner keinen Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung geortet, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage. Geprüft wurde nach einer Anzeige von Anwalt Wilfried Embacher der Tatbestand der Verhetzung.
Waldhäusls am 31. Jänner in der Puls 4-Sendung "Pro und Contra" getätigte Aussagen haben in den vergangenen Wochen und Monaten für Wirbel gesorgt. Eine Schülerin hatte damals auf den Migrationshintergrund von sich und Personen aus ihrer Klasse verwiesen und betont, dass sie nicht in Wien wären, wenn Waldhäusls Vorstellungen zum Thema Asyl umgesetzt worden wären. Die Antwort des Freiheitlichen: "Auf die Frage, wenn das schon geschehen wäre, dass hier sehr viele nicht in der Schule wären: Dann wäre Wien noch Wien."
In seiner Zeit als Landesrat von 2018 bis zum diesjährigen März wurde Waldhäusl
mehrfach angezeigt. Ermittlungsverfahren rund um die medial platzierte
Forderung nach einer "Asyl-Triage" - Vorrang bei Unterbringungsplätzen
für Frauen und Kinder aus der Ukraine - sowie um Zahlungen an einen
Betreiber eines Flüchtlingsquartiers wurden eingestellt.
Im Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 war Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch angelastet worden. 2022 folgte ein monatelanger Prozess am Landesgericht St. Pölten, der mit rechtskräftigen Freisprüchen endete.
Bezüglich Aussagen von Waldhäusl im Februar bei oe24.tv hatte es nach einer Anzeige wegen Verhetzung ein Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft Wien gegeben. Dieses wurde aber am 25. Mai im Landtag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, die in Niederösterreich ein Arbeitsübereinkommen unterhalten, abgelehnt.