Am Freitag hat der Rechnungshof (RH) die Spendeneinnahmen von Michael Brunner im Bundespräsidentschafts-Wahlkampf 2022 veröffentlicht.
Demnach hat der damalige Parteichef der impfkritischen MFG etwas mehr als 25.000 Euro an Spenden erhalten. Keine davon überschritt die Grenze von 3.500 Euro, ab der der Name des Spenders offengelegt werden muss. Veröffentlichungspflichtige Einnahmen aus Sponsorings, Inseraten oder Zuwendungen politischer Parteien gab es demnach keine.
Bereits
Mitte März hatte der RH die Spendeneinnahmen von Bundespräsident
Alexander Van der Bellen und seinem FPÖ-Herausforderer Walter Rosenkranz
veröffentlicht, Anfang April folgten jene von Rechtsanwalt Tassilo
Wallentin. Die Liste von Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz wird noch
geprüft, Bierpartei-Chef Dominik Wlazny und Schuhfabrikant Heinrich
Staudinger haben bis jetzt keine Listen abgegeben. Wlazny kündigte am
Freitag via Twitter an, dies bis spätestens 15. Juni nachzuholen.
Präsidentschaftskandidaten sind verpflichtet, die im Wahlkampf erhaltenen Einnahmen offenzulegen. Darunter fallen Spenden, Sponsorings, Inserate und insbesondere auch die Unterstützung durch politische Parteien. Großspender (über 3.500 Euro) sowie große Sponsorings ab 12.000 Euro sind namentlich zu veröffentlichen. Wofür sie das Geld verwendet haben, müssen die Kandidaten nicht bekanntgeben.