Bisher war eine Wiederholung nicht möglich - wer die Prüfung nicht schaffte, musste automatisch das Schuljahr an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wiederholen.
Bisher war eine Wiederholung nicht möglich - wer die Prüfung nicht schaffte, musste automatisch das Schuljahr an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wiederholen.
Künftig sollen die nicht erfolgreichen Prüfungskandidaten drei Tage lang Zeit haben, eine Wiederholung der Prüfung zu beantragen. Diese muss dann in den ersten beiden Wochen des darauffolgenden Schuljahrs stattfinden - bei gerechtfertigter Verhinderung beim Wiederholungstermin wird die Frist bis 30. November verlängert.
Wiederholt werden müssen außerdem nur jene Teilbereiche der Prüfung, die nicht bestanden wurden. Das entspreche auch der Regelung für Nachprüfungen an öffentlichen Schulen, heißt es in den Erläuterungen.
(APA/Red)