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NR-Wahl 2019: ÖVP laut UPTS nicht über Wahlkampfkostenobergrenze

3-05-2023, 14:52

Die letzte Nationalratswahl ist inzwischen ein paar Jahre her. Die ÖVP hat bei dieser die Wahlkampfkostenobergrenze nicht überschritten, so ein Bescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS).

Laut dem der APA vorliegenden Bescheid wird das Verfahren eingestellt. Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem Rechnungshof nicht gefolgt, der nach einer von ihm in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer von einer Überschreitung von zumindest 525.000 Euro ausging.

UPTS: ÖVP überschritt Wahlkampfkostenobergrenze bei NR-Wahl 2019 nicht

Nach Ansicht des Rechnungshofes (RH) betrugen die Wahlwerbungsausgaben der ÖVP für die zumindest 7,5 Millionen Euro und lagen somit um rund 525.000 Euro über der erlaubten Grenze von sieben Millionen. Der RH ging davon aus, dass auch die Ausgaben für Veranstaltungen der sogenannten "Bergauf"-Tour mit Ex-VP-Kanzler Sebastian Kurz sowie Wahlprämien der Bundespartei, Leistungszulagen der Niederösterreichischen Volkspartei und aliquote Kosten der vorübergehend bei der Bundespartei angestellten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter einzurechnen seien.

UPTS: Bedenken durch ÖVP entkräftigt

Zwar teilte der UPTS die Argumentation des RH im Zusammenhang mit der "Bergauf"-Tour. Die ÖVP habe aber die Bedenken des RH zu den Wahlprämien und den Leistungszulagen entkräften können, so der UPTS. Weil die Kosten der angestellten Kabinettsmitarbeiter damit nicht mehr ins Gewicht fielen, wurden diese ausgeschieden.

ÖVP gab Wahlkampfkosten zunächst mit 5,6 Mio. Euro an

Die ÖVP hatte zunächst die Wahlkampfkosten mit 5,6 Mio. Euro angegeben, aber letztlich einen Betrag von 6,6 Millionen anerkannt. Selbst mit den Ausgaben der "Bergauf"-Tour und jenen für die Kabinettsmitarbeiter bleibt die Partei aber innerhalb der erlaubten sieben Millionen.

(APA/Red)

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