Unterstützt werde pro Zählpunkt eine Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh). Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
Unterstützt werde pro Zählpunkt eine Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh). Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
Wie Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, sei ein gesondertes Antragsmodell notwendig geworden, da viele bäuerliche Betriebe ihren Haushaltsstrom über betriebliche Stromzähler beziehen würden, die von der allgemeinen Stromkostenbremse ausgenommen seien. Anträge auf Gewährung der Hilfen müssen laut Mitteilung bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden.
(APA/Red)