Laut dem Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ Niederösterreich sollen Corona-Strafen zurückgezahlt werden und keine Impfwerbung mehr kommen.
Im Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich nimmt das Thema eine wichtige Stellung ein. Der Punkt steht im 36-seitigen Papier an erster Stelle, auch bei den Verhandlungen war Covid im Fokus. Vorgesehen ist im Bundesland nun, dass verfassungswidrige Covid-Strafen zurückgezahlt werden. Eingerichtet wird für zwei Jahre ein 30 Millionen schwerer Fonds. Vereinbart wurde auch, dass das Land keine weiteren Werbemaßnahmen für die durchführt.
"Mehr als drei Jahre lang haben Pandemie und Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch die Pandemie und eine Reihe von Maßnahmen Schäden entstanden sind", steht im Corona-Kapitel des Arbeitsübereinkommens vorangestellt zu lesen. "Wir verständigen uns daher darauf, die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Maßnahmen zu setzen, die entstandenen Schäden - so gut dies möglich ist - wieder gut zu machen", heißt es weiter.
Aussehen
soll dies wie folgt: Für die Dauer von zwei Jahren wird der mit 30
Millionen Euro dotierte Corona-Fonds eingerichtet. Verwendet werden
Budgetmittel, eingebracht werden aber auch rund 1,3 Millionen Euro an
Strafgeldern, die dem Land zugeflossen sind. Finanziert werden sollen
aus diesem Topf u.a. Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden,
medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, Kosten
zur Behandlung psychischer Probleme, erforderliche Therapien,
Mehraufwendungen für Heimunterricht sowie sonstige erforderliche
Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche. Aufgezählt wurden hier Gutscheine für Nachhilfe und Freizeitaktivitäten. Die Landesregierung werde entsprechende Förderrichtlinien erlassen, heißt es.
Von Amts wegen und
persönlich an Betroffene rückerstattet werden laut dem Papier jene -
wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten - Strafgelder, "die
aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom
Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind".
Zusätzlich zum Corona-Fonds wird eine "unabhängige, unbefangene und weisungsfreie" Evaluierungskommission eingerichtet. Beschäftigen soll sie sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der Pandemie. Exemplarisch angeführt sind Schulschließungen und
Ausgangsbeschränkungen. "Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für
das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich
auftretenden Pandemie sein", wird betont.
Auswirkungen gibt es indes auch auf den Landesdienst. Dezidiert festgehalten wird, dass das Land dort, wo es Personalhoheit hat, keine Maßnahmen setzt, "die auf eine direkte oder indirekte Corona-Impfpflicht hinauslaufen". Bewerber, deren Gesuch aufgrund der seit Juni des Vorjahres nicht mehr geltenden Impfpflicht im Landesdienst nicht weiter verfolgt worden ist, sind zu einer neuerlichen Bewerbung einzuladen. Zudem wird die Maskenpflicht für das Personal in den Kliniken der Landesgesundheitsagentur per 30. April aufgehoben.