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Flüchtlinge: EuGH lässt Ungarn und Slowakei abblitzen

6-09-2017, 09:57

Ungarn und die Slowakei weigern sich vehement gegen die im Vorjahr von der EU beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Länder. Deshalb klagten sie vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aber vergeblich: Das Gericht wies die Klage am Mittwoch zurück. Damit sind die beiden Staaten jetzt in der Pflicht, Flüchtlinge aus dem sogenannten Relocation-Programm aufzunehmen.

"Solidarität ist eine Zweibahnstraße"

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban in einem Brief kurz vor der EuGH-Entscheidung an die Regeln der Solidarität zwischen EU-Mitgliedern erinnert. Orban, der die Aufnahme von Flüchtlingen vehement ablehnt, hatte die EU zuvor aufgefordert, die Hälfte der Kosten in Höhe von 440 Millionen Euro für einen Grenzzaun zu übernehmen.

 Juncker betonte, er begrüße, dass Ungarn "Solidarität als wichtiges Prinzip der Europäischen Union" anerkenne. "Solidarität ist eine Zweibahnstraße. Es gibt Zeiten, in denen Mitgliedstaaten erwarten können, Solidarität zu erfahren. Und es gibt Zeiten, in denen sie im Gegenzug bereit sein sollten, einen Beitrag zu leisten", zitierte die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) aus einem Schreiben Junckers an Orban. "Solidarität ist kein Gericht auf einer Speisekarte, das man bei Grenzkontrollen auswählt, aber ablehnt, wenn es um die Verteilung von Flüchtlingen geht", zitierte die "Bild"-Zeitung (Mittwoch) aus demselben Schreiben.

 Juncker erinnerte an einen Vorschlag der EU-Kommission zur Umverteilung von Flüchtlingen im Jahr 2015, der neben Italien und Griechenland auch Ungarn hätte entlasten sollen. Ungarn habe "indes entschieden, dieses Angebot konkreter Solidarität abzulehnen". Es habe so darauf verzichtet, von der Verteilung von bis zu 54.000 Menschen zu profitieren, formulierte es Juncker. Eine Reaktion aus Budapest ließ vorerst auf sich warten.

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