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BVT: Gridling ist "sich keiner Schuld bewusst"

14-03-2018, 11:48

Der suspendierte Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Peter Gridling ist "sich keiner Schuld bewusst". In der Tiroler Tageszeitung kündigte er an, alles zu tun, um die Vorwürfe gegen seine Person zu entkräften.

Vieles "suspekt"

"Es ist mein gutes Recht, mich zu wehren. Das werde ich auch tun", wird Gridling zitiert. Er hat seinen Anwalt beauftragt, aktiv zu werden. Bis heute wisse er nicht, was ihm konkret vorgeworfen werde. Befragt zur Hausdurchsuchung und zum Schaden für das Bundesamt will Gridling vorerst nichts sagen. Er befindet nur, dass ihm vieles "suspekt" vorkomme.

Gridling war (FPÖ) zwar formal in seinem Amt bestätigt, gleich anschließend aber suspendiert worden. Als Grund gab der Ressortchef an, dass der Leiter des BVT von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt werde.

Was Gridling genau vorgeworfen wird, ist unbekannt. Kolportiert wird, dass die Erhebungen mit einer angeblich nicht erfolgten Löschung von Daten des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky durch das BVT zusammenhängen.

Foto: REUTERS/LEONHARD FOEGER Bild: Pilnacek und Moser

Kickl-Mitarbeiter brachte Zeugen zu Staatsanwalt

Die BVT-Affäre wächst sich immer mehr zum Politikum aus. Justizminister Moser erklärte am Montag, dass aktuell gegen fünf Beamte des BVT wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt werde.

Bereits im Juli 2017 sei ein Konvolut an Vorwürfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt. Nach einer Anzeige eines Anwalts begannen die Ermittlungen. Im Jänner 2018 wandte sich dann Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums, an die Staatsanwälte. Dieser Weg sei "ein zulässiger", wie sein Gegenüber im Justizministerium, Sektionschef Christian Pilnacek, betonte. Es sei dies in der Strafprozessordnung so vorgesehen. Im Monat darauf wurden insgesamt vier Zeugen, zwei davon in Begleitung eines Kabinettsmitarbeiters des Innenministeriums, vernommen.

Im Raum stehe primär der Vorwurf, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu löschende Daten nicht gelöscht wurden bzw. unzulässig Datenkopien angefertigt wurden, so Moser, es ging also um Amtsmissbrauch. Gridling wird vorgehalten, es trotz Kenntnis der Umstände mutwillig unterlassen zu haben, eine Löschung und damit die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands angeordnet zu haben ().

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