Peter Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ aber zumindest sechs Monate der ursprünglich verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.
Der vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nun unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.
Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.
Für den 50-jährigen Ex-Spitzenpolitiker ging es am Wiener OLG am Dienstag nur mehr um die Strafhöhe. Das OLG hatte zu entscheiden, ob und wie lange der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker ins Gefängnis muss. Am Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue war allerdings nicht mehr zu rütteln. Dieser war vom Obersten Gerichtshof im vergangenen Oktober bestätigt worden.