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NÖ: VfGH hebt Mindestsiche­rungs­re­ge­lung auf

12-03-2018, 13:04

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Märzsession weitere Klarstellungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung getroffen. Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen im NÖ Mindestsicherungsgesetz "sind unsachlich und daher verfassungswidrig".

Wörtlich heißt es in der Entscheidung vom 7. März 2018: "Das mit § 11b NÖ MSG geschaffene System [Deckelung, Anm.] nimmt keine Durchschnittsbetrachtung vor, sondern verhindert die Berücksichtigung des konkreten Bedarfes von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen. Dadurch verfehlt dieses System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen."

Beratungen wurden im Dezember vertagt

Der VfGH musste sich mit der Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich beschäftigen, weil das Landesverwaltungsgericht - aus Anlass mehrerer Beschwerden - die Aufhebung der Wartefrist und der Deckelung beantragt hat. Seit Jahresbeginn 2017 wird in Niederösterreich die volle Leistung erst nach fünf (der letzten sechs) Jahren Aufenthalt in Österreich ausbezahlt - und pro Haushalt bzw. Wohngemeinschaft gibt es höchstens 1.500 Euro. Die Beratungen dazu wurden im Dezember vertagt, weil noch Fragen offen waren.

Wien

Aufgrund des Widerstandes von ÖVP und FPÖ wurde die neue Regelung der Mindestsicherung in Wien einen Tag später als geplant im Gemeinderat beschlossen. Weitreichende Eingriffe wurden dabei am Freitag nicht vorgenommen: Eine generelle Kürzung wird nicht vorgenommen, auch eine Unterscheidung zwischen Zuwanderern und Staatsbürgern gibt es nicht. Die maximale Höhe für einen alleinstehenden Bezieher liegt bei 844 Euro monatlich. Verschärft wurden allerdings die Bedingungen, um diese Summe auch in dieser Höhe überwiesen zu bekommen: Wer AMS-Kurse nicht besucht oder Beschäftigungsangebote ablehnt, muss im rot-grünen Wien nun mit Kürzungen rechnen. In Kraft tritt die neue Regelung im Februar 2018.

Burgenland

Obwohl im Burgenland mit Hans Niessl ebenfalls ein Sozialdemokrat an der Spitze des Landes steht, geht man mit Mindestsicherungsbeziehern deutlich härter um als in Wien. Heuer einigte sich die rot-blaue Koalition darauf, einen "Deckel" für Familien bei 1.500 Euro pro Monat einzuführen und die Mindestsicherung für Zuwanderer zu kürzen. Für diese gilt eine fünfjährige Wartefrist. In dieser Zeitspanne bekommen Nicht-Österreicher nur 584 Euro pro Monat - statt der grundsätzlich vorgesehenen 838 Euro.

Oberösterreich

Gekürzt wurde auch in Oberösterreich. Inklusive Integrationsbonus bekommen Flüchtlinge hier 520 Euro monatlich - statt der eigentlich vorgesehenen 914 Euro. Wer den Integrationsbonus haben will, muss eine Vereinbarung unterzeichnen, die Deutsch-Kurse und Werteschulungen beinhaltet. Auch einen "Deckel" für Familien hat man eingeführt, und zwar bei 1512 Euro pro Monat.

Kärnten

Im SPÖ-regierten Bundesland wurde bisher nicht gekürzt, die Obergrenze von 844 Euro pro Monat gilt für alle Bezieher der Mindestsicherung.

Steiermark

Bei den steirischen Nachbarn wurde zwar nicht massiv eingegriffen, dennoch bekommen Zuwanderer hier weniger Geld als einheimische Bezieher der Mindestsicherung. Statt der üblichen 837 Euro pro Monat beziehen Zuwanderer in der Steiermark eine sogenannte "Integrationshilfe" über 628 Euro pro Monat. Einen Deckel für Familienbezüge gibt es nicht, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) sprach sich in der Vergangenheit mehrmals dagegen aus.

Tirol und Vorarlberg

Die beiden westlichsten Bundesländer teilen sich ein Mindestsicherungs-Modell: Ein Deckel kommt darin nicht vor, allerdings wurde eine Kürzung für Bezieher in Wohngemeinschaften vorgenommen. Dies soll auch und vor allem Flüchtlinge treffen. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, bekommt in Tirol und Vorarlberg nur 473 statt der üblichen 633 Euro pro Monat.

Salzburg

Im von der ÖVP und den Grünen regierten Salzburg scheiterten bisher die Kürzungsversuche. Inklusive Wohnkosten-Zuschuss können Alleinstehende in Salzburg rund 1000 Euro an Mindestsicherung erhalten.

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