Fünf Parteien haben ein Fairness-Abkommen im Wahlkampf für die Salzburger Landtagswahl am 22. April unterzeichnet. Damit lehnen ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und die Salzburger Bürger Gemeinschaft (SBG) ein "Dirty Campaigning" wie zuletzt auf Bundesebene bei der Nationalratswahl ab. Zudem verpflichtet sich jede Partei, im Salzburger Wahlkampf nicht mehr als eine Million Euro auszugeben. Der Wahlkampf soll fair, sparsam und transparent verlaufen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der Salzburger Landeskorrespondenz.
Das Abkommen nicht unterzeichnet haben demnach die Neos, die Freie Partei Salzburg (FPS) und die Freien Wähler Salzburg (FWS). Neos-Spitzenkandidat Sepp Schellhorn bezeichnete das Fairness-Abkommen als "Kosmetik-Attrappe". Es fehle an Transparenz, Konsequenz und sparsamem Umgang mit Steuergeld, kritisierte der Nationalratsabgeordnete.
Foto: Kurier/Juerg Christandl "Eine Wahlkampfkostenobergrenze von einer Million Euro ist eine Frechheit dem Steuerzahler gegenüber, denn ein Euro pro Wahlberechtigtem muss vollkommen ausreichen", erklärte Schellhorn. Bei der Nationalratswahl im Oktober 2017 waren im Bundesland Salzburg 395.720 Personen wahlberechtigt.
Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl in Niederösterreich durften die Parteien maximal sechs Millionen Euro für den Wahlkampf ausgeben, also sechs Mal so viel. Bei 1.386.343 Wahlberechtigten, was aber nur der rund dreieinhalbfachen Anzahl der Wahlberechtigten in Salzburg entspricht.
Die NEOS hätten zudem alle Parteien aufgefordert, nicht nur sämtliche Einnahmen, sondern auch alle Ausgaben monatlich offenzulegen. "Das war den Damen und Herren wohl ein zu hoher bürokratischer Aufwand. Sicher nicht mit mir", sagt Schellhorn. "Dieses gierige Politikverständnis gehört in die Schranken gewiesen."
Auch die FPÖ hatte eine Unterzeichnung zunächst abgelehnt und die Vereinbarung als "zahnlos" kritisiert. "Da unsere Forderungen nun weitestgehend berücksichtigt und Sanktionen vorgesehen sind, werden wir unser Unterschrift auch nicht verweigern", erklärte FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek am Donnerstag.
Auf persönliche Verunglimpfungen und eine herabwürdigende Darstellung von politischen Mitbewerbern soll - laut dem Abkommen - im Wahlkampf ebenso verzichtet werden wie auf gezielte Störaktionen und Beschädigungen von Plakaten. Das Reglement gilt auch für Vorfeld- sowie Teil- oder nahestehende Organisationen der unterzeichneten Parteien. Sie verzichten zudem ab dem 22. Februar auf jede Form von Regierungsinseraten, die Wahlkampfbotschaften verstärken könnten. Der Außenwahlkampf anhand von Plakaten, Inseraten, TV- und Radiospots ist für die Dauer von zwei Monaten ab 22. Februar erlaubt.
Weiters werden kommerzielle Plakatstandorte auf maximal 200 fixe und 150 mobile Standorte, Citylights auf 100 Standorte beschränkt. Auf Plakate mit einem größeren Format als 24-Bogen wird verzichtet. Für Inserate in Print- und Online-Medien sowie TV-, Kino- und Radiospots oder Busbeklebungen gilt eine maximale Obergrenze von 350.000 Euro inklusive Steuern und Abgaben. Zur Überprüfung dieser Vereinbarungen müssen die Parteien die Plakatstandorte bzw. die Inseratschaltungen auf der Homepage bekannt geben oder es wird ein unabhängiges Institut zur Prüfung beauftragt.
Im Sinne einer transparenten Wahlkampffinanzierung müssen die Parteien spätestens ein Monat vor dem 22. April über die Verpflichtungen des Parteiengesetzes und des Salzburger Parteienförderungsgesetzes hinaus die betragsmäßige Höhe von privaten Darlehen und Bürgschaften im Internet mit Vollständigkeitserklärung offenlegen. Wer gegen die vereinbarten Summen im Fairness-Abkommen verstößt, muss eine Summe in Höhe der Überschreitung an eine gemeinnützige Organisation in Salzburg spenden.