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Neues Asylrecht: Regierung macht Ukraine zu “sicherem Herkunftsland”

1-01-1970, 00:00

Die Ukraine liege derzeit noch unter den “Top zehn” der Herkunftsländer bei den Asylanträgen, so der Innenminister. Kickl pries es als eigenen Erfolg an, dass die Zahl der Asylwerber bzw. -berechtigten in der Grundversorgung zuletzt auf unter 60.000 gefallen war. Ziel sei eine “geordnete und effiziente” Asylpolitik. Wenn die Zahlen weiter sinken, könne man Infrastruktur abbauen, wobei aus Kickls Sicht zuerst Kleinquartiere und dann erst die großen aufgelassen werden sollen.

Positive Asylbescheide: Prüfung der Fluchtgründe und Missbrauch

Als weitere Maßnahmen nannte der FPÖ-Politiker, dass positive Asylbescheide nach einer gewissen Zeit, ein oder zwei Jahre, darauf überprüft werden sollen, ob die Fluchtgründe noch vorliegen. Auch solle man “Missbrauch entgegentreten”, was sich etwa zeige, wenn Flüchtlinge temporär in ihr Heimatland zurück reisten.

Ländergutachten als Basis für Aufnahme

Basis für die Aufnahme der Ukraine in die Liste sicherer Herkunftsstaaten ist ein umfangreiches Ländergutachten des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen. Dieses bezieht sich auf den Großteil des Landes mit Ausnahme der selbst ernannten pro-russischen Volksrepubliken im Osten des Landes. In den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Landesteilen sei die Lage “grundsätzlich ruhig”.

Bürger der Ukraine – auch Binnenvertriebene – können sich demnach überall im Land niederlassen, ohne systemische Diskriminierung fürchten zu müssen. Aus der Ukraine kamen laut Innenministerium im vergangenen Jahr 484 Asylwerber nach Österreich. Gegenüber 2016 war das ein Plus von 110 Personen oder knapp 30 Prozent. Damit liegt das europäische Land auf Platz neun der Staaten mit den meisten Anträgen. In nur vier Prozent der Fälle wurde allerdings Schutz gewährt.

“Sicherer Herkunftsstaat”: Sofortige Abschiebung möglich

Konkret hat die Erklärung eines Staates zu einem “sicheren Herkunftsstaat” zur Folge, dass das Bundesamt der Beschwerde gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz die aufschiebende Wirkung aberkennen kann – ein sofortiger Vollzug einer Abschiebung ist daher möglich. Dies bedeutet in weiterer Folge, dass es zu einer Beschleunigung der Verfahren kommt.

Im Falle von Asylwerbern aus sicheren Herkunftsstaaten kann das Verfahren zudem von vornherein beschleunigt – das heißt mit verkürzter Entscheidungsfrist – geführt werden. Das Verfahren vor dem Bundesamt bleibt ansonsten aber unverändert. Jeder Antragsteller erhält sein individuelles Verfahren.

Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit neben den Westbalkanstaaten Ghana, Algerien, Tunesien, Marokko, Georgien und die Mongolei.

(APA/Red)

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