Der frühere freiheitliche Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ/FPÖ) wird sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten müssen. Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung wurde die im September des Vorjahres von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebrachte Klage nicht beeinsprucht und ist mittlerweile rechtskräftig.
"Die Anklage gegen ihn ist rechtskräftig", legte Manfred Herrnhofer, der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, gegenüber der "Kleinen Zeitung" dar. Es habe keine Beeinspruchung gegeben. Nach Bekanntwerden hat Dörfler den Vorwurf zurückgewiesen, sein Anwalt Gunter Huainigg vertrat damals die Auffassung, dass er "unberechtigterweise" erhoben worden sei.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Ex-Politiker (FPÖ) vor, dass er im Jahr 2010 seinen Mitarbeitern eine rechtswidrige Weisung erteilt habe. Er soll abgeordnet haben, dass ein nicht verbrauchter Betrag in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen werden sollte. Damit sei vermieden worden, dass die Verfügungsmacht über das Geld verloren geht.