Die komplexen Zuständigkeiten für die schulische Tagesbetreuung führen trotz Reformen zu zersplitterten Kompetenzen, kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem Bericht am Freitag. Die Folgen seien etwa unterschiedliche Kosten für Eltern. Wie die Bundesmittel für den Ausbau der Betreuung verwendet werden, sei auch oft unklar. Der RH plädiert für eine umfassende Reform.
Der RH prüfte für den Bericht das Bildungsministerium sowie den Landesschulrat Salzburg, den Stadtschulrat Wien, das Land Salzburg und die Stadt Wien. Hinsichtlich der Zuständigkeiten spricht der RH von einem "sehr komplexen Bild" geprägt durch eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Akteuren.
Das hat etwa zur Folge, dass Elternbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen: In dem vom RH geprüften Bereich lagen diese zwischen 137,80 Euro an einer Pflichtschule in der Stadt Salzburg und 227,17 Euro in einem städtischen Wiener Hort. Darüber hinaus gibt es Unterschiede innerhalb beider Bundesländer.
Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern aus dem Jahr 2011 hatte man sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Betreuungsplätze von rund 119.000 (Schuljahr 2012/13) auf 200.000 Plätze bis zum Schuljahr 2018/19 zu erhöhen. Dafür stellt der Bund den Ländern und Schulerhalten jährlich Mittel zur Anschubfinanzierung zur Verfügung. 2016 einigte man sich darauf, mit 750 Mio. Euro aus der Neuregelung der Bankenabgabe den Ausbau der Ganztagsschule bis 2025 so voranzutreiben, sodass ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung entsteht.
Die 15a-Vereinbarung aus 2011 habe zwar zu einem Ausbau des Angebots geführt, die Komplexität der Geldflüsse zwischen dem Bund und den Gebietskörperschaften wurde dadurch jedoch erhöht. Da in der Vereinbarung keine Regelung für nicht verbrauchte Mittel vorgesehen waren, sammelten sich bei den Ländern zwischen 42,87 und 50,84 Mio. Euro an. "Der Bund finanzierte somit kurzfristig disponible Mittel der Länder, ohne dafür einen Mehrwert zu erhalten", moniert der RH. In zukünftigen Vereinbarungen sollte daher darauf geachtet werden, dass der Bund nur dann Zahlungen leistet, wenn es dafür tatsächlich Bedarf gibt.
Ob Kinder und Jugendliche eine verschränke schulische Tagesbetreuung (mit einem Wechsel von betreuter Freizeit und Unterrichtseinheiten) besuchen, konnte der RH aus den statistischen Daten des Ministeriums nicht herauslesen, "obwohl gerade diese Unterscheidung aus pädagogischer Sicht und in der politischen Diskussion große Bedeutung hat". Mit dem Ausbau verband das Bildungsministerium jedenfalls zwei Wirkungsziele: die "Erhöhung des Bildungsniveaus" (Wirkungsziel 1) und die "Verbesserung der Chancen-und Geschlechtergerechtigkeit" (Wirkungsziel 2).
Für einen Zusammenhang zwischen der Schulleistung und dem Besuch der Tagesbetreuung gebe es jedoch "keine gesicherten empirischen Bestätigungen". Der RH-Bericht drängt auf eine nachhaltige Untersuchung der Wirkungsziele.
Ob an Schulen auch Ferienbetreuung angeboten wird, hänge von der Bereitschaft der Schulerhalter ab. Im AHS-Bereich ist weiter keine solche Betreuung in schulfreien Zeiten vorgesehen. "Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie war die nicht garantierte Ferienbetreuung als essenzielles Problemfeld der schulischen Tagesbetreuung anzusehen", schreiben die Prüfer. Bei einer Weiterentwicklung des Angebots gelte es daher "Lösungsmöglichkeiten für die Ferienbetreuung auszuarbeiten".