logo



[email protected]

Nach Gespräch mit Schöffen: Ainedter angezeigt

11-01-2018, 14:38

Droht Manfred Ainedter ein Disziplinarverfahren? Und falls ja, warum?

Nachdem sich der Anwalt von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser in einer Verhandlungspause des BUWOG-Prozesses hat, stellen sich diese Fragen zwangsläufig.

Wie berichtet, hat Richterin Marion Hohenecker den Strafverteidiger hart gerügt, nachdem dieser mit Schöffen gesprochen hatte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will sich die Protokolle der Aussage ansehen, die die Schöffen vor Hohenecker gemacht haben – immerhin war ihnen Ainedters Annäherung so unangenehm, dass sie diese gegenüber der vorsitzenden Richterin erwähnten.

Laut Ainedter ist nichts passiert: Er habe mit den Schöffen "Small Talk" betrieben und aufgegriffen, dass der Sohn des einen Schöffen Fußball spielt und der andere beim Kolpinghaus beschäftigt ist.

All das ist für sich genommen nicht problematisch. Während es Schöffen per Gesetz verboten ist, aktiv das Gespräch außerhalb der Verhandlung zu suchen, gibt es für Anwälte keine Regel, mit wem sie reden dürfen.

Was Zeugen und Schöffen angeht, ist es sogar die Pflicht der Strafverteidiger, Erkundigungen einzuholen – es könnten ja Befangenheitsgründe vorliegen.

Sensibel ist die Frage, ob Ainedter nur "Small Talk" geführt oder ob er Bemerkungen gemacht hat, die die Schöffen negativ beeindruckt haben könnten (mehr dazu ).

Denn laut Rechtsanwaltskammer muss jeder Anschein vermieden werden, dass ein Strafverteidiger die Schöffen beeinflussen will.

Im Falle Ainedters wird sich die Kammer mit dieser Frage zwangsläufig auseinandersetzen müssen. Denn wie dem KURIER zugetragen wurde, ist eine entsprechende Anzeige am Donnerstag in der Kammer gelandet.

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]