Das Verteidigungsministerium bekommt einen, das Innenministerium bekommt einen. Mit dem Machtwechsel werden neue mächtige Positionen in den Ministerien geschaffen. Die schwarz-blaue Regierung hat vereinbart, dass jeder Minister einen Generalsekretär bestellen kann. In manchen Ressorts hat es diese Funktion jetzt schon gegeben.
Diese Ämter müssen nicht ausgeschrieben werden und werden den Sektionen übergeordnet. Darüber hinaus können die Generalsekretäre auf eigenen Wunsch Beamtenstatus erhalten. Das geht aus einem Abänderungsantrag zum Bundesministeriengesetz (siehe unten) hervor.
"Neu ist die Verankerung der Vorgesetztenfunktion des - bisher bloß mit der zusammenfassenden Behandlung betrauten - Generalsekretärs gegenüber den Sektionsleitern des Bundesministeriums sowie allen dem Bundesministerium nachgeordneten Dienststellen. Das Ausschreibungsgesetz ist auf Generalsekretäre nicht anwendbar", heißt es in dem Text.
Besonders interessant ist auch, dass die Generalsekretäre Beamtenstatus erhalten können, wenn sie das wünschen. "Vertragsbedienstete, die mit der Leitung eines Generalsekretariats, einer Sektion oder einer Botschaft betraut sind, sind auf ihren Antrag in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufzunehmen."
Die zwei FPÖ-geführten Sicherheitsministerien für Verteidigung und Inneres haben bereits ihre Generalsekretäre bestimmt. Am Montag wurde im Innenministerium Peter Goldgruber in dieser Funktion vorgestellt. Wolfgang Baumann wird Generalsekretär im Verteidigungsministerium und steht damit über dem Generalstab und der zivilen Sektion I. Der Berufsoffizier war schon im Kabinett des freiheitlichen Verteidigungsministers Herbert Scheibner (FPÖ/BZÖ) und zuletzt im Heeresnachrichtenamt tätig. Klar ist auch schon, wer Kabinettschef unter Minister Mario Kunasek (FPÖ) wird. Der Steirer nimmt den bisherigen Klubdirektor im steirischen Landtag, Michael Klug, mit ins Verteidigungsressort.
Komplett aufgelöst werden die Ministerien für Gesundheit und Frauen und für Familie und Jugend.
In Kraft treten soll das neue Ministeriengesetz, das auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss, am 8. Jänner 2018.
Die mit verschobenen Kompetenzen befassten Bediensteten müssen das Ministerium wechseln. Für Straches Ressort gibt es eine Sonderregelung: Ihm werden Präsidialaufgaben übertragen. Diese Präsidialaufgaben sind laut den Erläuterungen Ministerratsdienst, Rechnungshof, teilweise EU und Internationales, EDV (ohne Fachapplikationen wie Elga), Öffentlichkeitsarbeit, Support (Vergaben, Beschaffungen etc.) sowie die Aufgaben der Abteilungen Budget, Personal und Organisationsentwicklung.
~
- Bundeskanzleramt (Sebastian Kurz, ÖVP)
- BM für öffentlichen Dienst und Sport (Heinz-Christian Strache, FPÖ)
- BM für Europa, Integration und Äußeres (Karin Kneissl, FPÖ)
- BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
(Beate Hartinger, FPÖ)
- BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Heinz Faßmann, ÖVP)
- BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
(Margarete Schramböck, ÖVP)
- BM für Finanzen (Hartwig Löger, ÖVP)
- BM für Inneres (Herbert Kickl, FPÖ)
- BM für Landesverteidigung (Mario Kunasek, FPÖ)
- BM für Nachhaltigkeit und Tourismus (Elisabeth Köstinger, ÖVP)
- BM für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
(Josef Moser, ÖVP)
- BM für Verkehr, Innovation und Technologie (Norbert Hofer, FPÖ)
Zusätzlich wird es im Kabinett Kurz I geben:
- Kanzleramtsminister für EU, Kultur, Medien (Gernot Blümel, ÖVP)
- Kanzleramtsministerin für Frauen, Familie und Jugend
(Juliane Bogner-Strauß, ÖVP)
- Staatssekretärin im Innenministerium (Karoline Edtstadler, ÖVP)
- Staatssekretär im Finanzministerium (Hubert Fuchs, FPÖ)