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Was Hochegger sein "Geständnis" bringt

16-12-2017, 06:00

Es war ein Tusch, was da am vierten Verhandlungstag im BUWOG-Prozess geschah: Nachdem die Anklage – durchaus knapp – die Vorhalte gegen Karl-Heinz Grasser & Co präsentiert und Grassers Verteidiger die erste Replik erledigt hatten, rückte Freitagnachmittag Peter Hocheggers Pflichtverteidiger aus, um überraschend zu erklären, dass sich sein Mandant "teilweise schuldig" bekennen wird.

In vollem Wissen habe Hochegger Schwarzgeld an Grasser, Walter Meischberger und Ernst Karl Plech überwiesen. Und entgegen der Aussagen der Grasser-Anwälte will Hochegger gewusst haben, dass der Ex-Minister in die Bestechungszahlungen involviert war.

Leonhard Kregcjks Erklärung war der dramaturgische Höhepunkt der ersten Verhandlungswoche im BUWOG-Prozess. Aber ist das Statement eine Sensation?

Um diese Frage zu beantworten, muss man beachten, was genau an diesem Nachmittag passiert ist: Peter Hocheggers Rechtsanwalt hat angekündigt, dass sich sein Mandant teilweise schuldig bekennen will.

Die Betonung liegt auf "angekündigt". Denn rein rechtlich ist wenig passiert, Hochegger hat nichts gesagt, nichts gestanden. "Die Aussage des Rechtsanwaltes hat einen gewissen Wert, weil Hochegger als Insider gilt", sagt der renommierte Strafrechtsexperte Helmut Fuchs zum KURIER. Im Grunde aber bekommt die Ansage erst Gewicht, wenn Hochegger selbst spricht. "Und auch hier kommt es sehr darauf an, was genau ein Angeklagter offenbart." Im Falle der BUWOG wäre es etwa möglich, dass Hochegger Details über die Zahlungsflüsse oder ähnliche Fakten liefert.

Mildernde Umstände

Am Ende zählt vor allem die Frage: Wie groß war sein Beitrag zur Wahrheitsfindung? Umgemünzt auf die BUWOG bedeutet das: Wenn Hocheggers Geständnis inhaltlich trägt, wirkt sich das für ihn strafmildernd aus.Damit ist auch die Frage beantwortet, warum Hochegger überraschend aus der Phalanx der Angeklagten ausgeschert ist und Mit-Angeklagte wie Grasser, Plech und Meischberger nun in eine strategisch fordernde Situation befördert hat: Hochegger hofft auf mildernde Umstände. Wie genau sich das angekündigte Teil-Geständnis auf das Strafmaß auswirkt, ist kaum zu prognostizieren – die Gerichte sind bei der Entscheidung, wie sie ein Geständnis bei der Strafe berücksichtigen (bedingt, unbedingt, Strafhöhe) nicht groß gebunden.

Spannend ist in der neuen Situation, inwieweit das Gericht den Fahrplan für den Prozess ändern bzw. aktualisieren kann. Denn wenngleich es außer Zweifel steht, dass die Aussage von Hochegger idealerweise so schnell wie möglich erfolgt, ist es in der Praxis mitunter schwierig, derlei Wünsche zu erfüllen. Der Grund: Die Strafprozessordnung regelt sehr genau, was wann in einem Gerichtsverfahren passiert. Erst wird die Anklage präsentiert, dann dürfen die Anwälte kontern, dann gilt es die Angeklagten anzuhören – und erst im Anschluss kommt es zum so genannten Beweisverfahren, in dem Zeugen, Sachverständige, etc. gehört werden.

Anders gesagt: Das Gericht muss jedenfalls die Eröffnungsplädoyers der noch nicht zu Wort gekommenen Rechtsanwälte abwarten, ehe die Angeklagten – und damit Hochegger – zu Wort kommen. Gemäß Fahrplan geht sich das vor Weihnachten kaum aus.

Schwierige Situation für Schöffen

Die BUWOG-Causa zeigt damit, wie schwierig Groß-Verfahren zu führen sind. Richterin Marion Hohenecker kann zwar versuchen, den Zeitplan umzustellen. Allerdings müssten bei wesentlichen Änderungen alle Anwälte zustimmen, weil ja auch immer alle Verteidiger und Angeklagten am Verfahren teilnehmen müssen – andernfalls wäre ein faires Verfahren grundsätzlich nicht gegeben.

Kritisch ist in solchen Groß-Verfahren auch die Rolle der Schöffen zu betrachten. Zum einen ist allein die Dauer des Prozesses (geschätzt wird zumindest ein Jahr bei mehreren Verhandlungstagen pro Woche) mit einem herkömmlichen Job kaum vereinbar.

Zweitens ist die Zahl der Schöffen eher problematisch. Im BUWOG-Prozess haben anfangs zwölf Schöffen zugehört, aber nur die ersten beiden sind am Ende als Laien-Richter tätig – der Rest ist eine Reserve für Krankheitsfälle. Strafrechtsexperte Fuchs hält es für "problematisch", dass ein Gros der Schöffen für ein Jahr de facto nur auf der Reservebank sitzt: "Es stellt sich die Frage, ob Ersatz-Schöffen, die nicht damit rechnen, am Ende mitzuentscheiden, mit der selben Aufmerksamkeit bei der Sache sind wie ein Erst-Schöffe."

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