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Kurz-Werbung für NR-Wahl nicht ausreichend gekennzeichnet

1-01-1970, 00:00

Im Beitrag seien die positiven Seiten des Politikers hervorgekehrt worden. Die Veröffentlichung habe sich aber in Hinblick auf Formatierung und Schriftbild nicht von den übrigen Artikeln der Zeitschrift unterschieden, so der Presserat am Freitag in einer Aussendung. Nur im linken oberen Eck des Beitrags war demnach in einem 90-Grad-Winkel und in sehr kleiner Schrift der Vermerk “Anzeige” angebracht.

Der Presseratssenat kam zum Ergebnis, dass die Wahl-Werbung für den ÖVP-Spitzenkandidaten offenbar bewusst wie ein redaktioneller Inhalt präsentiert worden war. Das verstoße gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahme) des Ehrenkodex. Den Lesern müsse es möglich sein, zwischen (bezahlter) Werbung und redaktionellen Beiträgen unterscheiden zu können, so der Senat. Die tatsächlichen Verhältnisse seien verschleiert und die Leser in die Irre geführt worden.

“Die ganze Woche” erkennt Presserat nicht an

“Die ganze Woche GmbH” hat von der Möglichkeit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme sowie der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch gemacht, hieß es vom Presserat. Der Senat forderte die Medieninhaberin auf, den Verstoß in der Wochenzeitung “Die ganze Woche” zu veröffentlichen oder bekannt zu geben, die Wochenzeitschrift hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher aber nicht anerkannt.

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