Zu Beginn der öffentlichen Verhandlung legte eine OGH-Richterin die Lage dar: Petrikovics habe nach Verhandlungsunfähigkeit im Villa-Esmara-Prozess wieder Verhandlungsfähigkeit erlangt. Das erstinstanzliche Urteil in der Causa gegen den Mitangeklagten Ronald Leitgeb wurde aufgehoben, gegen ihn soll neuverhandelt werden vor einer neuen Richterin, nämlich Richterin Caroline Csarmann.
Nach Ansicht der Generalprokuratur wurde durch die Verfügung zur Neuzuteilung lediglich hinsichtlich von Leitgeb das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, führte eine Vertreterin der Generalprokuratur aus. Diese Rechtsauffassung sei auf den Gesetzestext gestützt. Die einzelnen Ausführungen seien in der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeführt.
Der Verteidiger von Petrikovics, Otto Dietrich, führte aus, dass es hier nicht um eine subjektive Befangenheit, sondern um die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter seines Mandanten gehe. "Die Generalprokuratur ist mit ihrer Nichtigkeitsbeschwerde im Recht", sagte er. Der Gesetzgeber sehe die gemeinsame Führung des Verfahrens gegen mehrere Angeklagte als die Regel vor, und die Trennung nur als die Ausnahme. Die gemeinsame Verfahrensführung diene der Wahrheitsfindung. An der erstinstanzlichen Hauptversammlung habe Petrikovics wegen eines stationären Krankenhausaufenthalts nicht teilnehmen können.