Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess wollen das verhindern. Sie haben am Mittwoch einen neuerlichen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker eingebracht, weil bei dieser ihrer Ansicht nach von Befangenheit auszugehen ist.
Für Grassers Verteidiger ergibt sich der Anschein der Befangenheit aus Äußerungen von Hoheneckers Ehemann - einem am Landesgericht Korneuburg tätigen Strafrichter - zum Buwog-Verfahren und zur Person Grassers, die dieser über Twitter verbreitet hatte.
Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA Mittwochmittag den Ablehnungsantrag. "Dieser wird jetzt inhaltlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Präsident noch diese Woche darüber entscheiden wird", sagte Salzborn.