Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe nicht verfassungskonform ist. Die Entscheidung wurde eben erst bekannt gegeben.
Verfassungsgerichtshof: Die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot. Die Details zum Erkenntnis:
— VfGH (@VfGHSprecher)
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