FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und FPÖ-Vize Norbert Hofer sind am Montag im Prozess gegen Verfassungsrichter Johannes Schnizer persönlich vor dem Wiener Handelsgericht erschienen. Die FPÖ hatte Schnizer geklagt, weil er in Interviews gesagt hat, dass er glaube, dass die FPÖ bereits vor der Hofburg-Stichwahl im Mai die später erfolgreiche Anfechtung vorbereitet hat. Die Causa endete nun mit einem Vergleich.
Schnizer stellte erneut klar, dass er die Aussagen nicht zurücknehme und auch nicht bereue. Er betonte: "Dass die FPÖ die Anfechtung vorbereitet hatte, war mein persönlicher Eindruck."
Der Anwalt der FPÖ, Michael Rami, hielt aber fest, dass Schnizer mit seinen Äußerungen der Partei ein unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen hätte. Es sei der Eindruck vermittelt worden, die FPÖ hätte von Rechtswidrigkeiten gewusst und sie absichtlich nicht unterbunden, um diese Anfechtung durchführen zu können.
Es dauerte einige Zeit, bis man sich über die genaue Formulierung für den Vergleich einigen konnte. Die FPÖ-Vertreter gingen noch einmal vor die Tür, um ungefähr 15 Minuten in kleinem Kreis zu diskutieren.
Letztlich hat man sich auf folgende Formulierung geeinigt: Der Beklagte erklärt, nicht behauptet zu haben, die klagende Partei (FPÖ, Anm.) hätte über die konkreten Mängel und Rechtswidrigkeiten zur Bundespräsidentenwahl, die zur Aufhebung des zweiten Wahlgangs führten, bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst , diese aber bewusst nicht abgestellt um die Wahl anfechten zu können.
Was die FPÖ an Schnizers Aussagen am meisten gestört hat, war der Eindruck, sie hätte absichtlich dazu beigetragen, eine Situation herzustellen, damit sie die Wahl anfechten könne. Zumindest die Medien hätten diesen Eindruck vermittelt.
"Schnizer hat heute klargestellt, dass er das nie behauptet hat, uns nichts vorgeworfen hat", sagte FPÖ-Chef Strache danach. "Wenn die Medien das anders interpretiert haben, kann er nichts dafür." Strache zeigt sich daher mit dem Ergebnis zufrieden.
Es war ein Rechtstreit, der sich über ein Jahr hingezogen hat. Verantwortlich für die lange Verfahrensdauer war auch ein Richterwechsel. Die erste Verfahrensleiterin war in Pension gegangen. Sie hatte in den Raum gestellt, dass Schnizer gute Chancen hätte zu gewinnen. Entscheidend für das Verfahren war, ob das Gericht Schnizers Aussagen als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung wertet. Bei einer Tatsachenbehauptung hätte Schnizer den Wahrheitsbeweis antreten müssen, in diesem Fall war dies nicht notwendig.