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Kindergarten­stu­die: Aslan gibt Prüfbericht nicht frei

23-11-2017, 18:06

Die sogenannte Islamkindergartenstudie des Religionswissenschafters Ednan Aslan sorgt erneut für Wirbel. Wie die Universität Wien heute am späten Nachmittag bekanntgab, werde sie vorerst von einer Veröffentlichung der Stellungnahme der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) absehen. "Dies ist wesentlich dem Umstand geschuldet, dass gegen den Studienautor eine Klage eingebracht wurde" heißt es vonseiten der Uni Wien. "Zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen wurde dem Studienautor von seiner Rechtsvertretung empfohlen, die Zustimmung zur Veröffentlichung bis auf weiteres zurückzuziehen", heißt es weiter.

Als am 8. November die Ergebnisse der wissenschaftlichen Überprüfung vorgestellt wurden, hieß es, Aslan könne seine Zustimmung erst nach der Rückkehr von einer Auslandsreise erteilen. Dies ist seitdem nicht erfolgt. Auf Nachfrage des KURIER hieß es zuletzt, eine Veröffentlichung der OeAWI-Stellungnahme wäre für morgen Freitag geplant gewesen. Nun kamen allerdings die neuen Entwicklungen dazwischen.

Die Einholung der Zustimmung sei deshalb notwendig gewesen, "weil sich der konkrete Sachverhalt im Spannungsfeld zwischen einem öffentlichen Informationsinteresse einerseits und dem von der Universität Wien als Arbeitgeberin zu beachtenden Persönlichkeitsschutz eines Mitarbeiters andererseits liegt".

Informationen darüber, wer eine Klage gegen Aslan eingebracht habe, könne die Universität geben, da sie dazu nicht befugt sei.

Vorwürfe

Die Kindergartenstudie des Islamforschers Ednan Aslan hat hat ordentlich Staub aufgewirbelt: Zuerst das Ergebnis der Vorstudie 2015, dass in "islamischen Kindergärten" in Wien Parallelgesellschaften herangezüchtet würden. Dann der Vorwurf, dass Mitarbeiter des Außen- und Integrationsministeriums einzelne Passagen der nicht mehr so scharfen frisiert oder zugespitzt hätten. Weil der Uni Wien, an der Aslan lehrt, die Causa zu heikel war, wurde die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI).

Laut dem OeAWI lag im juristischen Sinn "kein wissenschaftliches Fehlverhalten" vor. "Sehr deutliche Kritik" wurde hingegen an an der Güte der Studie und am Abschlussbericht geübt.

Außer Zweifel stehe, dass es Einfluss des Außen- und Integrationsministeriums (BMEIA) als Fördergeber gab, erklärte Kommissionsleiter Stephan Rixen. 

 

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