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Studiengebüh­ren: Befreiung für Berufstätige läuft aus

14-11-2017, 11:38

Die Studiengebühren-Befreiung für berufstätige Langzeitstudenten könnte ab dem Wintersemester 2018/19 auslaufen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat laut "Standard" bereits im Dezember 2016 die betreffende Gesetzesstelle im Universitätsgesetz (UG) mit 30. Juni 2018 aufgehoben. Die Reparaturfrist ist trotz mehrerer studienrechtlicher Novellen bisher nicht genutzt worden.

Hintergrund der VfGH-Entscheidung ist eine Beschwerde einer sowohl selbstständig als auch unselbstständig berufstätigen Langzeitstudentin der Uni Wien. Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen neben zahlreichen weiteren Ausnahmen auch berufstätige Studenten.

Steuerbescheid vs. Befreiung

Als berufstätig gilt allerdings nur, wer Gesamteinkünfte in Höhe der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (knapp 6.000 Euro im Jahr) vorweist. Das konnte die betroffene Studentin nicht, weil sie im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. nach Abzug von Sonderausgaben in ihrem Steuerbescheid sogar einen negativen Gesamtbetrag an Einkünften aufwies, heißt es im der APA vorliegenden Erkenntnis.

Die Universität wies daher ihren Antrag auf Erlass bzw. Rückerstattung der Gebühren mit Verweis auf die betreffende Regelung im UG ab. Der VfGH kam in seinem Prüfungsverfahren aber zur Auffassung, dass diese Passage gleichheitswidrig ist. Die Befreiung solle nach den Intentionen des Gesetzes jenen Studenten zugutekommen, die aufgrund ihrer beruflichen Belastung weniger Zeit für ihr Studium aufwenden.

Dafür könne es keine Rolle spielen, ob sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen oder nicht. "Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, warum Studierende auf die Geltendmachung einkommensteuerrechtlicher Vorteile verzichten sollen, um in den Genuss der finanziellen Begünstigung des §92 Abs1 Z5 UG zu kommen, wenn die Regelung ansonsten diese Begünstigung jedem erwerbstätigen Studierenden auch mit noch so hohem Einkommen zugesteht", heißt es im Erkenntnis.

Alles fällt

Konsequenz der eigentlich im Sinne der Studentin getroffenen Entscheidung: Sollte keine neue Regelung beschlossen werden, fällt die gesamte Gebührenbefreiung für berufstätige Langzeitstudenten weg. Das möchte die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) verhindern. "Wer neben dem Studium auch arbeiten muss, hat es ohnehin schwer. Darauf müssen Gesetze Rücksicht nehmen", so die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Hannah Lutz (VSStÖ) in einer Aussendung. Man arbeite aktuell einen Reparaturvorschlag des Paragrafen aus.

Im Wissenschaftsministerium verwies man auf APA-Anfrage auf die Koalitionsgespräche. "Ob die derzeitige Regelung bestehen bleibt oder geändert wird, oder ob es gänzlich neue Beitragsregelungen gibt, muss im Zuge der laufenden Regierungsverhandlungen definiert werden." Diesen möchte man nicht vorgreifen.

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