Das Innenressort liefert die Logdaten des Ermittlungsakts zum Tod von Ex-Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Dass das Ministerium das nicht schon vorher getan hat, hatte bei einer U-Ausschuss-Sitzung Mitte März für Kritik gesorgt. Angeforderte Rufdaten will das Ministerium den Abgeordneten hingegen nicht zur Verfügung stellen - das sei weder rechtlich zulässig noch möglich, hieß es in einer Pressemitteilung.
Der Ausschuss erhält ein Aktivitätsprotokoll, aus dem hervorgeht, welche Personen und Dienststellen den zentralen Akt der Landespolizeidirektion Niederösterreich sowie weitere relevante Akten eingesehen haben. Daraus werde auch hervorgehen, wer welche Änderungen vorgenommen hat, hieß es. Einzelne Dokumentenversionen werden geliefert bzw. sukzessive nachgeliefert, sprach man im Innenministerium doch von einem "riesen Arbeitsaufwand".
Die Fraktionen hatten sich zuvor beschwert, dass sich das Ministerium aufgrund von rechtlichen Bedenken geweigert hatte, die Daten zu übermitteln. Sogar ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Logdaten dem U-Ausschuss - rechtssicher - zugänglich gemacht werden.
Das Ministerium will die geforderten Daten nun herausgeben und damit "im Sinne einer korrekten Zusammenarbeit" mit dem Pilnacek-U-Ausschuss handeln. Datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken gebe es aber weiterhin. So seien Logdaten nach dem Datenschutzgesetz "streng zweckgebunden und dürfen nur zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen oder in Strafverfahren genutzt werden - nicht jedoch für parlamentarische Untersuchungszwecke". Die geforderte lückenlose Systemauswertung ohne nähere Begründung stelle einen nicht zulässigen Erkundungsbeweis dar - also einen Beweis, dem nur unbestimmte Vermutungen zugrunde liegen. Außerdem würden Daten bis zur ersten Ausschussbefragung im Jänner 2026 begehrt - der Untersuchungszeitraum ende aber im September 2025.
Anders sieht es bei Rufdaten aus Diensttelefonen aus, die der U-Ausschuss ebenfalls angefordert hat. Dabei gehe es etwa um die Daten von am Fall beteiligten Polizisten. Diese könnten nicht geliefert werden, "da dies einerseits rechtlich nicht zulässig ist und es sie andererseits schlichtweg nicht mehr gibt", so das Innenministerium. Die geforderte Rufdatenrückerfassung sei eine Zwangsmaßnahme, für die es im Rahmen des U-Ausschusses keine gesetzliche Grundlage gebe. Das Ministerium dürfe nicht zum Ermittlungsorgan des Parlaments werden. Weiters sei die Anfrage zu pauschal formuliert, die Forderung nach Telefondaten von mehr als 25 Personen über fast zwei Jahre stelle ebenfalls einen unzulässigen Erkundungsbeweis dar.
Zudem untersage das Beamtendienstrecht Kontrollmaßnahmen bei der Sprachtelefonie von Bediensteten. Sogar die freiwillige Herausgabe ist laut dem Innenministerium unzulässig, da echte Freiwilligkeit "im arbeitsrechtlichen Machtgefälle zwischen Dienstgeber und Bediensteten faktisch nicht gegeben sein kann". A1 speichere Verkehrsdaten außerdem nur maximal sechs Monate lang, der Untersuchungszeitraum liege aber weit in der Vergangenheit.