Im Ministerrat wurde nun die nationale Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS) beschlossen.
Die Regierung hat am Dienstag die nationale Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS) im Ministerrat beschlossen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht darin einen "großen gemeinsamen Wurf", der die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Asylpakts auf europäischer Ebene am 12. Juni bildet. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) ortet gar einen "Wendepunkt weg vom Chaos hin zur Ordnung". Zufrieden zeigte sich auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty.
Das Paket soll nun den entsprechenden parlamentarischen Weg nehmen, damit die gesetzliche Grundlage für ein Inkrafttreten des Asylpakts auf europäischer Ebene rechtzeitig zum 12. Juni gelegt ist, betonte Karner. Nach der Begutachtung seien "etliche Details" berücksichtigt worden, etwa dass für die Abwicklung der Quote zum Familiennachzug das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig ist.
"Massive Verschärfungen"
"Das ist die größte fremdenrechtliche Novelle seit 20 Jahren", erklärte Karner am Dienstag im Foyer nach dem Ministerrat. Sie bringe "massive Verschärfungen in diesem Bereich", das Asylsystem könne "nur funktionieren, wenn es streng und gerecht ist".
In der Novellierung enthalten sind etwa die Möglichkeit zur längeren Anhaltung nach einer Einreise am Flughafen oder zur Reduktion der Grundversorgung bei Fehlverhalten sowie die Ausweitung der Haft- und Bewegungseinschränkungen. Stärker forciert werden soll auch die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern, betonte Karner, dafür soll das System der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe deutlich ausgebaut werden. Bei bereits ausreisepflichtigen Fremden soll es zwecks Vorbereitung der Rückkehr künftig auch die Möglichkeit für das BFA geben, eine "Wohnsitzauflage" zu erteilen.
Neu sind auch verpflichtende beschleunigte Verfahren in bestimmten Fällen, so Karner - etwa bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit, bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten oder wenn Antragsteller versuchen, bei der Identität oder Staatsangehörigkeit zu täuschen. Diese Verfahren müssten nun innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
Auch Gesichtserkennung
Erweitert wird auch das Eurodac-System, über das die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Staats geklärt wird. Statt nur die Fingerabdrücke abzunehmen, wird nun auch eine Gesichtserkennung vorgenommen. Zudem werden die biometrischen Merkmale nun schon bei Kindern ab sechs Jahren registriert. Bisher war das Mindestalter 14. Ferner werden in Zukunft auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Der Familiennachzug, der aktuell ausgesetzt ist, wird ab Mitte des Jahres durch eine Quote limitiert, so Karner: "Diese kann auch mit null beginnen."
Shetty ortet "Meilenstein"
Zufrieden zeigt sich auch Babler. Zum ersten Mal gebe es klare Regeln in der Frage der Verteilung, sagte der Vizekanzler: "Europa bekommt damit endlich einheitliche Regeln und klare Zuständigkeiten." Dass die Verfahrensdauer verkürzt werde, sei in beidseitigem Interesse, in dem der Aufnahmestaaten und der Hilfesuchenden. Zudem würden künftig "vulnerable Gruppen" wie Kinder im Mittelpunkt stehen. Das System habe die Aufgabe, Ordnung zu schaffen. Jene, die ein Sicherheitsrisiko bedeuten, würden schnell außer Landes gebracht. "Die Menschen sollen das Gefühl bekommen, dass die Politik die Dinge im Griff hat", so Babler, der künftig rechten Populisten keine Angriffsfläche bieten möchte.
Ähnlich auch Shetty: In der Asylpolitik sei in der Vergangenheit "auf elendige Weise polarisiert" worden. Während Rechtspopulisten Probleme noch größer redeten, habe es auf der anderen Seite "naive Ideologen gegeben, die Probleme klein reden". Damit sei jetzt Schluss, erklärte der NEOS-Klubobmann: "Wir erkennen Probleme an, schlagen aber konkrete Lösungen vor." Der Pakt sei ein "Meilenstein" für eine konsequentere Asylpolitik, so Shetty: "Mehr Recht, Ordnung und Kontrolle."
Ganz anders sieht das der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) Christian Filzwieser. Gegenüber der "Presse" warnt er davor, dass seine Institution künftig mehr Aufgaben, aber nicht mehr Ressourcen bekommen werde. Dadurch drohe "ein Problem für den Standort Österreich und den gesamten Rechtsstaat".
Laut dem Bericht sieht der neue Kompromiss vor, dass der Familiennachzug zwar gesetzlich Landessache wird, der Bund ihn aber selbst vollziehen muss. Soll heißen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bleibt für die Aufenthaltstitel samt Verlängerungen zuständig, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für die Rechtsmittel.