Die Gewaltschutzzentren in Österreich betonen die Bedeutung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips für einen gesellschaftlichen Wandel und diskutieren den Einsatz von elektronischen Fußfesseln als Überwachungsinstrument für Gefährder, um die Gewaltprävention zu stärken.
Die Gewaltschutzzentren, als gesetzlich verankerte Opferschutzeinrichtungen seit 30 Jahren tätig, melden sich in der Debatte um Gewaltprävention und die Novelle des Sexualstrafrechts zu Wort: Die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder im sozialen Nahbereich sei ein potenziell sinnvolles Instrument "mit offenen Fragen", hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Verankerung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips könne "gesellschaftlichen Wandel" anstoßen.
Kinder und ältere Frauen im Fokus der Gewaltschutzzzentren
In den österreichweit etablierten Gewaltschutzzentren finden jährlich rund 25.000 Menschen Hilfe, 80 Prozent sind weiblich. Seit Eröffnung der ersten Einrichtung im Dezember 1995 in Graz sei Gewalt in der Privatsphäre sichtbarer geworden, die Lage habe sich durch Unterstützung und Prävention verbessert. Künftig müsse der Fokus noch stärker auch auf Kinder und auf ältere Frauen gerichtet werden. "Ein Drittel der Frauenmorde betrifft Frauen über 65 Jahre", sagte Marina Sorgo, stv. Vorsitzende des Bundesverbands.
Fußfessel für Gefährder und verstärkte Polizeipräsenz
"Die gute Nachricht", so Sorgo: In den 1970er- und 1980er-Jahren lag die Mordrate in Österreich bei bis zu 2,0 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Heute bewege sie sich im Bereich von 0,5 bis 1,0. Die schlechte Nachricht: Die Entwicklung bedeute nicht, dass weniger Gewalt an Frauen verübt werde. Gewalt in Familien und an Frauen dürfe nicht vorrangig an Tötungsdelikten festgemacht werden.
Mit der Arbeit zum Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen der Bundesregierung wird u.a. eine "Fußfessel" zur Überwachung von Gefährdern diskutiert. Beim "Electronic Monitoring" muss für Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbands, klar sein, dass die Überwachung nie die Untersuchungshaft ersetzt, sollten für deren Verhängung die Voraussetzungen vorliegen. Mehr Sicherheit werde weiters nur erzielt, wenn es sich um Echtzeitüberwachung mit sofortiger Alarmierung der Polizei handelt, die personell so ausgestattet sein muss, um umgehend zu reagieren - auch am Land.
Zudem solle die Anwendung nicht nur auf Fälle "häuslicher Gewalt" und verhängte Betretungs- und Annäherungsverbote beschränkt werden, sondern auch zum Beispiel für Stalking infrage kommen. Ausschlaggebend sei das Ausmaß der Gefährdung, die mit Fachwissen ausgestattete Gerichte beurteilen sollen. Eine Zahl, wie viele Überwachungen denkbar seien, könne nicht genannt werden, sagte Gölly. Infrage kämen die Hochrisikofälle, die zwei bis vier Prozent der Fälle der Gewaltschutzzentren ausmachen und jeweils für eine Eignung auf Monitoring geprüft werden müssen.
Betroffene sollen jedenfalls die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur elektronischen Überwachung auch wieder zurückzunehmen. Denn Opfer könnten die ständige "elektronische Verbindung zum Gefährder" oder aber auch die Angst vor Fehlalarm als psychisch stark belastend wahrnehmen.
"Nur Ja heißt Ja"
"Nur Ja heißt Ja" sehen die Fachfrauen als notwendigen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. 14 EU-Staaten haben das Konsensprinzip bereits verankert, das "Nein heißt Nein" ersetzt. Die Beweisproblematik werde nicht beseitigt, sagte Christina Riezler, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Salzburgs. Es sei aber wichtig, ein "gesellschaftliches Umdenken" anzustoßen.