Die neue Woche hatte erste Details zur geplanten Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes im Gepäck.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat am Montag erste Details zur geplanten Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes bekanntgegeben. Zentraler Punkt ist die Erleichterung von Genehmigungs- und Kontrollverfahren bezüglich des Exports sogenannter Dual-Use-Güter bzw. Verteidigungsgüter, die nicht ausschließlich militärischen Zwecken dienen. Ein entsprechender Entwurf befinde sich bereits in Koordinierung mit den Koalitionspartnern, so der Politiker.
Konkret wolle man durch die Gesetzesänderung künftig "unnötige Doppelarbeiten" beim Export von genehmigungspflichtigen Verteidigungsgütern vermeiden, indem Voranfragen in Genehmigungsverfahren umgewandelt werden können, sofern die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Bei diesen Voranfragen geht es unter anderem um die Einstufung, welche Art von Gütern vorliegt - ob es sich also um sicherheitsrelevante Dual-Use-Güter oder klassisches Kriegsmaterial handelt, dessen Ausfuhr aus Neutralitätsgründen strengsten Regeln unterliegt. Hattmannsdorfer rechnet mit einer "wesentlichen Verkürzung" der Genehmigungsverfahren, die in der Regel vier bis sechs Wochen dauern.
Verfahrenserleichterungen bei Export von Dual-Use-Gütern
Zweiter Punkt ist die Bestimmung von per Bescheid festgelegten Firmen-Ansprechpartnern für die Behörden. Für die erste Registrierung solcher Personen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wird künftig ein formloses Firmenschreiben sowie eine Authentifizierung über ID Austria reichen. In der Praxis bedeute das eine wesentliche Entlastung, da die entsprechenden Verfahren aktuell äußerst kompliziert seien, so Hattmannsdorfer im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien.
Entlastet werden sollen Unternehmen im Verteidigungs- bzw. Sicherheitssektor auch bei Routineexporten, also Güterausfuhren, die regelmäßig erfolgen. Hier soll künftig nicht mehr jede Tranche kontrolliert werden müssen, ein jährlicher Bericht seitens des betroffenen Unternehmens soll genügen. Darüber hinaus wolle man Unternehmen künftig mehr Rechtssicherheit beim Wiederverkauf gewähren: Wenn der Verkäufer den Käufer nachweislich über die entsprechende Genehmigungspflicht informiert, sollen die Verkäufer für etwaige daraus entstehende Ansprüche nicht mehr belangt werden können - aktuell handelt es sich um eine Grauzone.
Hattmannsdorfer: "Frage des Hausverstandes"
Geht es nach dem Minister, sollen künftig auch industrielle Kooperationen bzw. "rechtskonforme Gegengeschäfte" intensiviert werden, wie dies etwa bei der Vereinbarung über den Kauf der Leonardo-M-347 Jets im vergangenen November der Fall gewesen sei. "Man muss das rechtlich einwandfrei und diese Verfahren transparent machen", stellte Hattmannsdorfer klar. Es sei aber "eine Frage des Hausverstandes", die heimische Wirtschaft teilhaben zu lassen, wenn die Republik wie aktuell Milliarden in die eigene Verteidigung investiere. Hierzu sei die Regierung unter anderem mit der Finanzprokuratur im Austausch, um einen entsprechenden Rechtsrahmen zu erarbeiten.
Insgesamt erhofft sich die Dreierkoalition durch die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes "schnellere und effizientere" Verfahren und damit Impulse für einen Markt, der aufgrund der geopolitischen Rahmenbedingungen zum immer größeren Wirtschaftsfaktor werde, fasste Hattmannsdorfer zusammen. Aktuell umfasse die Dual-Use-Branche in Österreich 150 Unternehmen, die jährlich 3,3 Mrd. Euro erwirtschaften und - Zulieferer eingerechnet - 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Thema war bei dem Medientermin auch Hattmannsdorfers Plan für ein "patriotisches Vergaberecht", der wie die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes in der unlängst präsentierten Industriestrategie verankert ist. Gehe es nach ihm, hielt Hattmannsdorfer fest, sollten etwa Solarpaneele oder Wechselrichter nicht mehr staatlich unterstützt werden, wenn der Kauf aus Übersee und nicht aus Europa oder Österreich erfolge. Ähnliches müsse für IT-Systeme gelten. Konkrete Kriterien für die strategische öffentliche Beschaffung würden gerade ausgearbeitet. Wann das "patriotische Vergaberecht" umgesetzt wird, könne er noch nicht sagen, da es sich um eine breite Materie handle und mehrere Ministerien eingebunden sind.
Strebl-Bestellung verteidigt
Die Bestellung des bisherigen Wien-Energie-Chefs Michael Strebl zum Vorstand der E-Control verteidigte der Minister. Wichtig sei ihm gewesen, eine Person zu nominieren, die ausreichend Erfahrung im Energiesektor habe, um das umfassende Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) umzusetzen. Das treffe auf ihn zu und sei "matchentscheidend". Eine Cooling-off-Phase, wie von den Grünen gefordert, lehne er ab, zumal bei Entscheidungen, die "historische Tätigkeiten" betreffen und möglicherweise Befangenheit bedeuten, künftig das 4-Augen-Prinzip gelten soll, kündigte Hattmannsdorfer an. Auf Strebl bezogen müssten als Beschlüsse, die für Wien Energie relevant sind, von einer Führungsperson abgesegnet werden. Dazu soll demnächst die Geschäftsordnung der Regulierungsbehörde angepasst werden.